Wolfsangriffe bedrohen Weidewirtschaft

Landtagsabgeordneter Stephan Wefelscheid befragt Landesregierung

MAINZ. In den vergangenen Monaten kam es, wie verschiedene Medien berichteten, zu Wolfsangriffen auf Weidetiere in der VG Prüm und im Wisserland. Hierbei wurden teilweise auch Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune überwunden. Zu diesen Übergriffen hatte Stephan Wefelscheid, Landtagsabgeordneter aus Koblenz, eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet.

In der Antwort bestätigte die Landesregierung, dass in beiden Fällen Wölfe die Verursacher waren, insgesamt seien 21 Schafe betroffen gewesen. In dem Fall am 7. Dezember in der VG Prüm werde keine Entschädigung gewährt, da der Grundschutz nicht vorhanden gewesen sei, bei dem Übergriff im Wisserland hingegen würden die verlorenen Tiere ersetzt.

Zu einer Entnahme der Wölfe werde es aber nicht kommen, da das Verwaltungsgericht Koblenz am 17. Dezember 2024 festgestellt hatte, eine Zaunhöhe von 120 cm, die der Empfehlung des BfN entspricht, sei als zumutbarer Herdenschutz und damit als Alternative zur Entnahme des Wolfes anzusehen, solange diese Höhe nicht überwunden wurde.

„Dass ein Wolf einen Herdenschutz von 120 cm ebenso überwinden kann wie der Grundschutz von 90 cm ist naheliegend, zumal Wölfe auch noch deutlich höher springen können, wenn sie dies erst gelernt haben“, stellt Wefelscheid klar. „Damit wird das Problem einfach in die Zukunft verlagert, anstatt jetzt schon wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Denn die Wolfsübergriffe werden nicht enden, nur weil mehr Zäune gebaut werden, das können wir in anderen Bundesländern flächendeckend feststellen. Allerdings werden wir auf dem Weg noch weitere Weidetierhalter verlieren, die die Kosten für noch mehr und teurere Zäune trotz der anteiligen Förderung nicht stemmen können oder einfach angesichts der Wolfsübergriffe und der verlorenen Weidetiere aufgeben. So wird diese kulturell und ökologisch wertvolle Branche faktisch verschwinden.“

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz bezog sich auf den Wolfsrüden GW1896m aus den Leuscheider Rudel, der bereits für etliche Risse verantwortlich gemacht werden konnte. Dieser darf aufgrund von oben genannter Argumentation nun doch nicht entnommen werden. So sei eine erneute Überprüfung einer Entnahme erst anzusetzen, wenn „der Wolf GW1896m diesen empfohlenen wolfsabweisenden Herdenschutz mehr-fach im zeitlichen und räumlichen engen Abstand“ überwindet.

„Ich halte diese Hürden für realitätsfern. Man nimmt hier Unsummen an Schäden und Kosten für Präventivmaßnahmen in Kauf, ganz abgesehen vom Ende einer schützenswerten Form der Beweidung und Tierhaltung, um einen Prädator in unserer Kulturlandschaft zu etablieren, der für diese im Grunde keinen Mehrwert bietet“, kritisiert Wefelscheid. „Wenn es hier um Artenschutz gehen soll, warum werden Haustierrassen wie die verschiedenen Schafzuchtrassen dann hier völlig außen vor gelassen?“

Im vergangenen Plenum stand das Thema Wolf ebenfalls auf der Tagesordnung. Ministerin Eder führte hier an, es gebe validiert acht residente Wölfe in Rheinland-Pfalz, und „das ist kein günstiger Erhaltungszustand.“

„Hier wird die Wissenschaft völlig ignoriert“, zeigt sich Wefelscheid verblüfft. „Populationen von Tieren enden nicht an Landesgrenzen. Die Population, der die residenten Wölfe in Rheinland-Pfalz angehören, ist mehrere tausend Tiere stark und wächst seit Jahren äußerst stabil. Nach dieser Logik brächten wir mindestens 250 Wölfe in Rheinland-Pfalz, um die Bedingungen für einen günstigen Erhaltungszustand nach Maßgaben der IUCN zu erreichen. Dasselbe würde dann aber auch für das Saarland oder die Stadt Bremen gelten.“

Wefelscheid appelliert: „Ministerin Eder, erkennen Sie endlich die Realität an und setzen sich für ein Bestandsmanagement ein, wie wir es schon lange fordern. Wenn nicht bald wirksame Maßnahmen ergriffen werden, verlieren wir unsere Weidewirtschaft und damit auch den Biotopschutz durch Beweidung. Das kann nicht im Sinne des Umweltministeriums sein.“

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