Wefelscheid lehnt Verfassungsänderung ab

„Wer die AfD inhaltlich stellen will, der muss auch Diskussionen und Aufklärung zulassen.“

Mainz. „Die künftige Landesregierung packt in dem Versuch, die filigrane und komplexe Maschinerie unserer parlamentarischen Demokratie neu zu justieren, den Vorschlaghammer aus“, kommentiert Stephan Wefelscheid, Landtagsabgeordneter aus Koblenz, den Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung. Dieser sieht vor, das nötige Quorum zur Einberufung eines Untersuchungsausschusses von bisher einem Fünftel der Abgeordneten auf ein Viertel der Abgeordneten zu erhöhen. „So versucht man, die AfD daran zu hindern, im Alleingang Untersuchungsausschüsse einsetzen zu können“, erläutert Wefelscheid. „Aber mit diesem Schritt wird es aufgrund der faktischen Mehrheitsverhältnisse im rheinland-pfälzischen Landtag künftig wohl gar keine rein von der Opposition initiierte Untersuchungsausschüsse geben. Somit wird die Kontrollfunktion des Parlamentes faktisch eingeschränkt, wie sogar die Initiatoren der Verfassungsänderung in ihrem Antrag implizit darlegen,“ verweist Wefelscheid auf die schriftliche Begründung der antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD und Grünen. 

„Für mich hat es den Anschein, dass nun mit allen Mitteln versucht wird, eine Wagenburg gegen die AfD zu errichten, im Zweifel auch zu dem Preis das demokratische Prinzip der gegenseitigen Kontrolle von Parlament und Regierung empfindlich zu stören. Statt das Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten und das Problem grundsätzlich anzugehen, werden Oppositionsrechte eingeschränkt, frei nach dem Motto: `Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass´. Konsequentes politisches Handeln sieht anders aus“.

Auch der Umstand, dass diese Verfassungsänderung vom alten und nicht vom neu gewählten Landtag beschlossen werden soll, verstört Wefelscheid: „Es wäre die Aufgabe des neue gewählten Parlamentes, die Verfassung zu ändern, soweit dieses das überhaupt für nötig erachtet und nicht die des bereits abgewählten Landtags. Denn was soll schon passieren? Ich konnte während meiner Zeit als Obmann im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe jedenfalls nicht feststellen, dass der AfD Obmann Michael Frisch es darauf abgezielt hatte, die Regierung lahm zu legen. Haben CDU, SPD und Grüne ernsthaft Angst davor, dass die AfD in der konstituierenden Sitzung Untersuchungsausschüsse beantragt? Welche konkrete Gefahr soll denn davon ausgehen, wenn man nichts zu verbergen hat? Wer die AfD inhaltlich stellen will, der muss auch Diskussionen und Aufklärung zulassen. Wer allerdings nach der Wahl und vor der Konstituierung die Rechte der Opposition beschneidet, nährt den Verdacht, dass Grüne und SPD noch einige Leichen im Keller haben könnten und diese Verfassungsänderung nur der Versuch ist, Löschkalk darüber zu werfen, damit diese Leichen nicht entdeckt werden. Die CDU, die vollmundig dafür angetreten ist, alles anders machen zu wollen, hat mit dieser völlig überstürzten Verfassungsänderung ihr Vertrauen verspielt, bevor sie überhaupt zu regieren beginnt.“

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