„Wieso hat die ADD nicht früher die Einsatzleitung übernommen?“

MAINZ. In seiner achten Sitzung im Plenarsaal des rheinland-pfälzischen Landtags in Mainz setzte der Untersuchungsausschuss 18/1 „Flutkatastrophe“ seine Beweisaufnahme zu den tragischen Vorfällen des 14./15. Juli 2021 fort. Auf der Tagesordnung stand die Vernehmung der Staatsanwaltschaft, die nur zum geringen Anteil in der öffentlichen Sitzung erfolgte.

Bewertung des Obmanns der FREIE WÄHLER-Fraktion, Stephan Wefelscheid, zum öffentlichen Teil der heutigen Sitzung:

„Nicht erstaunlich war für mich, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler andauern. Erstaunt war ich allerdings darüber, dass die Staatsanwaltschaft sich zunächst nur auf die Ebene des Landkreises fokussiert. Dies deshalb, so die Staatsanwaltschaft, weil das Katastrophenschutzgesetz die Einsatzleitung dem Landrat zuordne. Dabei besagt doch § 24 Absatz 2 des LBKG, dass die Aufsichtsbehörde – das wäre hier die ADD – bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen kann. Für die Staatsanwaltschaft würden aber derzeit bezogen auf den 14. Juli keine Anhaltspunkte vorliegen, dass der Landkreis Ahrweiler seine Aufgaben nicht wahrnehmen werde!? Dies ist für mich angesichts der bisherigen Erkenntnisse aus den Aussagen von Sachverständigen und Zeugen zur Vorhersehbarkeit des Extremwetterereignisses und dem dringenden Handlungserfordernis nicht nachvollziehbar. In den weiteren Sitzungen des Untersuchungsausschusses gilt es daher, der Frage auf den Grund zu gehen, wieso die ADD nicht rechtzeitig die Einsatzleitung übernommen hat? Aufschlussreich dürften hier sicherlich die kommenden Zeugenvernehmungen sein.“

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