Warten auf eine Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Justizminister Herbert Mertin berichtet zum Sachstand des Beschwerdeverfahrens gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zur Flutkatastrophe im Rechtsausschuss

MAINZ. Wann mit einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz über das Beschwerdeverfahren zu rechnen ist, bleibt weiterhin unklar, erklärte der Justizminister Herbert Mertin in der Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz. Auslöser war ein Berichtsantrag des rechtspolitischen Sprechers der FREIE WÄHLER-Gruppe, Stephan Wefelscheid, der aufgrund eines appellierenden Briefes des Ehepaars O., Hinterbliebene des Flutopfers Johanna O., die Landesregierung um Berichterstattung gebeten hatte.

Wefelscheid wollte wissen, wann mit einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren zu rechnen sei und ob die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sich bereits mit den im Beschwerdeverfahren neu vorgelegten Gutachten von renommierten Experten beschäftigt habe. Besonders hinzuweisen ist hier auf die rechtliche Einschätzung der bedeutenden Strafrechtsprofessorin Ingeborg Puppe, die in ihrem Gutachten und der wissenschaftlichen Veröffentlichung in Fachzeitschriften klar herausstellte, dass die Bewertung der Staatsanwaltschaft Koblenz nicht überzeugend sei. Puppe empfahl der Staatsanwaltschaft Koblenz ganz klar Anklage zu erheben.

Doch das Verfahren dauert an und wann mit einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zu den Beschwerdeverfahren zu rechnen ist, bleibt weiterhin mit unklarem Zeithorizont offen. Immerhin sei durch 36 Beschwerdeführer gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe Beschwerde eingelegt worden. Mehrere zehntausende Aktenseiten seien zu prüfen und die Unterlagen seien erst im Juni 2024 der Generalstaatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt worden. Hierzu zählten auch die im Sommer und Herbst 2024 vorgelegten Beschwerdebegründungen, die auch neue Gutachten enthalten.

Diese ergänzenden Stellungnahmen und Gutachten wurden aber erst jüngst Anfang Januar 2025 der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Prüfung und Stellungnahme als neue Beweismittel zugeleitet. Die Berücksichtigung und Bewertung der Staatsanwaltschaft ist hierzu derzeit noch unklar.

Stephan Wefelscheid hält im Nachgang der Sitzung fest: „Explizit wollte ich vom Justizminister wissen, ob auch der gerade veröffentlichte Fachaufsatz von Frau Puppe über dieses Verfahren auch der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Bewertung zugeleitet wurde. Dies wusste der Justizminister ad hoc leider nicht zu beantworten und muss hier die Antwort nachliefern. Auf die Antwort bin ich gespannt. Auch ist zu hoffen, dass die Generalstaatsanwaltschaft schnellstmöglich immerhin 1,5 Mitarbeiter zur Verfügung stellt, um dieses so wichtige Beschwerdeverfahren möglichst zeitnah einer Entscheidung zu bringen. Ich erwarte, dass die Beschwerdeverfahren mit der gebotenen Dringlichkeit bearbeitet und zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Die Angehörigen warten auf Antworten.“

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