Antrag auf Einsicht in Vollständigkeitserklärungen

Stephan Wefelscheid, Obmann der FREIEN WÄHLER im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“, zu den Beweggründen dieser Maßnahme:

„Wie die Landesregierung zwischenzeitig selbst eingeräumt hat, hätten der aktuell diskutierte Einsatzbericht der Polizeihubschrauberstaffel und die heute in der Presse thematisierte Lageinformation des Lagezentrums dem Untersuchungsausschuss bereits zum 30. Dezember 2021 vorgelegt werden müssen. Diese Nachlieferung erfolgte aber erst zum 19. September 2022. Dies verwundert doch sehr, handelt es sich bei den vorlagepflichtigen Stellen nämlich nicht nur um das Lagezentrum im Innenministerium, sondern zudem um zwei weitere Stellen, nämlich das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik sowie das Polizeipräsidium Koblenz.

Wie kann es aber sein, dass gleich drei Stellen diese brisanten E-Mails nicht fristgerecht vorgelegt haben? Denn üblicherweise finden sich ein und dieselbe E-Mail gleich mehrfach in den Akten, je nachdem wer Absender und Empfänger ist. Hier fehlt allerdings gleich bei allen vorlagepflichtigen Stellen jeglicher Hinweis auf die Existenz dieser E-Mails.

Da stellt sich mir die Frage, wie das sein kann – und vor allem, ob es noch mehr gibt, was nicht geliefert wurde?

Vor diesem Hintergrund habe ich heute den Antrag gestellt, dass die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss Einblick in die Originale der sogenannten Vollständigkeitserklärungen der jeweiligen Stellen geben möge, die die Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Diese sogenannten Vollständigkeitserklärungen liegen dem Untersuchungsausschuss nämlich bislang nicht vor.

Da die für den Untersuchungsauftrag wesentliche Nachlieferung des Lagezentrums allerdings erst erheblich verfristet eingegangen ist und zudem unklar ist, worauf genau diese Verfristung beruht, besteht ein berechtigtes Interesse des Untersuchungsausschusses an der lückenlosen Aufklärung dieses Vorgangs. Dies beinhaltet auch die Vollständigkeitserklärungen der jeweiligen Stellen, die die Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, im Original einsehen zu können, da sich daraus unmittelbar ergibt, welche Person, welcher Stelle, zu welchem Zeitpunkt, welche Unterlagen als vollständig geliefert erklärt hat.“

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