Verhandlung vor dem VG Mainz wirft Fragen auf

Wefelscheid fragt die Landesregierung: Was stimmt denn nun?

Mainz. In dem Verwaltungsrechtsstreit Familie O. gegen das Land Rheinland-Pfalz vor dem Verwaltungsgericht Mainz, AZ: 1 K 218/24.MZ streiten diese derzeit über die Frage, ob die Petition der Kläger vom Ministerium der Justiz selbst hätte geprüft werden müssen, oder ob die Behandlung als Dienstaufsichtsbeschwerde und damit Abgabe an die Generalstaatsanwaltschaft rechtlich korrekt gewesen sei.

Nach Ansicht der Kläger, die erreichen wollten, dass der Justizminister die ermittelnden Staatsanwälte austauscht, hätte der Minister prüfen müssen, ob seinerseits eine Pflicht zum Handeln bestanden habe, statt die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde zu werten und an die Generalstaatsanwaltschaft abzugeben. In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Mainz wurde von dem Verfahrensbevollmächtigten der Kläger nun der Vorwurf des Prozessbetrugs gegen das Justizministerium erhoben.

Dies wird darauf gestützt, dass das Justizministerium mit Schriftsatz vom 20.02.2025 vorgetragen haben soll, dass der Anspruch der Kläger auf sachliche Prüfung und Verbescheidung der Petition dadurch erfüllt worden sei, dass das Ministerium der Justiz die Eingabe der Kläger im Schreiben vom 15.04.2025 geprüft habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, von dem Substitutionsrecht keinen Gebrauch zu machen und die weitere Ausführungen als Dienstaufsichtsbeschwerde verstanden und diese an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz abgegeben zu haben.

Ausweislich Seite 9 des Protokolls der 33. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags vom 23.04.2024 sei hingegen gar keine Prüfung erfolgt, wenn es da heißt: „Das Ministerium der Justiz habe den Antrag, der sich gegen die Art der Verfahrensführung richte, als Dienstaufsichtsbeschwerde bewertet und daher am 16.04.2024 der hierfür zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz zur weiteren Veranlassung übermittelt.“ Stephan Wefelscheid, den rechtspolitischen Sprecher der FREIE WÄHLER Gruppe im Landtag, der den Prozess vor Ort beobachtete, richtete umgehend eine Kleine Anfrage an die Landesregierung.

Er möchte wissen: „Wenn es zutreffen sollte, dass das Ministerium der Justiz vor der Abgabe der Petition an die Generalstaatsanwaltschaft eine Prüfung der Eingabe mit dem Ergebnis durchgeführt habe, dass von dem Substitutionsrecht kein Gebrauch gemacht werde, frage ich mich, warum dem Rechtsausschuss des Landtags dies in seiner Sitzung vom April 2024 nicht so mitgeteilt wurde. Mich würde mal interessieren, wer denn konkret diese Prüfung durchgeführt hatte, auf welche tragenden Gründe das Ergebnis dieser Prüfung gestützt wurde und ob es dazu Aktenvermerke gibt. Wenn dies allerdings nicht zutreffen sollte, stellt sich mir die Frage ob es zutreffend ist, dass anderslautend vor Gericht vorgetragen wurde. So, oder so: Was stimmt denn nun?“