Gesetzentwurf SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP
Wir Rheinland-Pfälzer haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass wir Menschen in Not helfen wollen und dies auch aktiv tun. Viele Bürger haben sich engagiert, Vereine, Kirchen und Ehrenamtliche haben sich eingesetzt, Kommunen haben Raum und Kapazitäten geschaffen.
Doch die langanhaltende und insbesondere durch den russischen Angriffskrieg erneut gewachsene Belastung hat ihre Spuren hinterlassen. Etliche Kommunen sind an oder sogar schon jenseits ihrer Belastungsgrenze angelangt, die Haushalte sind in der ohnehin wirtschaftlich herausfordernden Lage zunehmend belastet.
Einen Lichtblick für die Kommunen stellte der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang November dar: Endlich gab es eine substanzielle Finanzzusage um die Kommunen zumindest ein Stück weit zu entlasten. Die grundlegende Misere – also zu wenig Wohnraum, keine verfügbaren Container zur temporären Unterbringung, zu wenig Betreuungs- und medizinisches Personal in den AFA’s – bleibt aber unverändert bestehen. Der mit diesem Gesetz vorgelegte Verteilungsschlüssel und vor allem die Zusagen des Landes bieten den Kommunen zumindest für 2024 eine finanzielle Perspektive.
Aber wie geht es 2025 weiter? Reichen dann die 7.500,00 € vom Bund aus, um die steigenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuungs- und Integrationsangebote und vieles mehr aufzufangen? Dann fehlen die 200 Millionen, die das Land jetzt großzügig aus der Rücklage zur Verfügung stellt und die eigentlich schon für 2023 zur Verfügung gestanden hätten. Denn wie es im Einzelplan 20 des Doppelhaushalts 2023/24 in Titelgruppe 73 heißt: „Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des Ukrainekrieges, insbesondere der Energiepreissteigerungen“ – Und dieser Ausgabentitel war für 2023 in Ansatz gebracht – also da, wo die Flüchtlingszahlen höher waren und die Energie teurer. Aber gut, die Kommunen freuen sich auch 2024 noch über das Geld. Und dieses wird auch dringend benötigt, wie auch ein aktueller Brandbrief aus dem Norden Rheinland-Pfalz belegt.
An dieser Stelle möchte ich, mit Erlaubnis des Präsidenten, aus einem Brief des Landrates aus Altenkirchen, Dr. Peter Enders, an Ministerpräsidentin Malu Dreyer vom 6.12.2023 zitieren: „Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen bei den Verbandsgemeindeverwaltungen als letztes Glied in der Kette sind mittlerweile dauerhaft enormen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt, die wir kaum noch kompensieren können. Die zuletzt von Bund und Ländern beschlossene finanzielle Unterstützung zur Stärkung der kommunalen Haushalte war längst überfällig, jedoch ändert sie nichts an der Tatsache, dass Wohnraum nicht mehr zur Verfügung steht. Eine Entlastung für die Verantwortlichen vor Ort ist hierdurch ebenfalls nicht zu erwarten.“
Dieser Brief ist ein neuerliches Zeugnis der schwierigen Lage unserer Kreise, die sich auch mit mehr Geld nicht einfach entspannen lässt. Neben mehr Geld für die Kommunen bedarf es nämlich auch weiterer gesetzlicher Rahmenbedingungen, die dafür sorgen, dass den Kommunen erst gar keine Menschen zugewiesen werden, die überhaupt keine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Einen ersten Lösungsansatz dafür bietet auch unsere heutige Gesetzesinitiative, die ich unter TOP12 vorstellen werde.
Zunächst aber unterstützen wir diesen Gesetzesvorschlag und fordern die Landesregierung auf, sobald das Gesetz beschlossen ist, schnellstmöglich den Kommunen die dringend benötigten Mittel zukommen zu lassen.
Es gilt das gesprochene Wort.