25. Sitzung des Untersuchungsausschusses: Nach Sachverständigenanhörung – FREIE WÄHLER-Obmann sieht sich in seiner rechtlichen Auffassung bestätigt, Gefahrenbeobachtungspflicht der ADD bei Großschadensereignissen erforderlich zur Feststellung der eigenen Zuständigkeit
MAINZ/AHRTAL. Die 25. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“ stand ganz im Zeichen der Anhörung von zwei Sachverständigen – insbesondere betreffend die Frage der Zuständigkeiten nach dem Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG). Der Obmann der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion Stephan Wefelscheid sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in der Flutkatastrophe kraft Gesetzes die Einsatzleitung innegehabt hätte.
Erneut wurden in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Sachverständige angehört, die sich mit den Zuständigkeiten des Landes im Katastrophenfall beschäftigten und als namenhafte Rechtsgelehrte ihre Einschätzung zur Auslegung des Landes-Brand-und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vortrugen. Prof. Dr. Christoph Gusy führte im Untersuchungsausschusses aus, dass es für die Frage, ob das Land die Einsatzleitung innehabe, auch darauf ankomme, ob die ADD überhaupt Kenntnis von der eingetretenen Schadenslage habe. Denn ohne Wissen um die Umstände könne die ADD auch keine Leitung innehaben. Deswegen sei hier insbesondere eine Gefahrbeobachtungspflicht der übergeordneten Stellen erforderlich, insbesondere der ADD; d.h. eine stetige Pflicht die eigene Zuständigkeit zu prüfen, wobei gelte, je konkreter die Hinweise auf das Vorliegen eines Großschadensereignis vorlägen, desto mehr steige die Pflicht. Ein mehr an Gefahr bedinge ein mehr an Pflicht sich auch aktiv über die Gefahrenlage zu informieren, um ggf. dann schnellstmöglich die Einsatzleitung zu übernehmen. Diese Auffassung teilte im Ergebnis auch der erneut anschließend vernommene Sachverständige Prof. Grzeszick in seinen Ausführungen zur ergänzenden Stellungnahme zu den Gutachten seiner Fachkollegen.
Für Stephan Wefelscheid, Obmann der FREIEN WÄHLER im Untersuchungsausschuss, ist damit klar, dass die ADD nach der Vielzahl an Katastrophenmeldungen aus den unterschiedlichen Landkreisen in Rheinland-Pfalz, insbesondere aus dem Ahrtal, im Verlaufe des Flutabends die Leitungsfunktion hätte aktiv übernehmen müssen. Dies insbesondere deswegen, weil sich schon frühzeitig eine Überforderung der Einsatzkräfte vor Ort abgezeichnet hatte. „Es verdichtete sich, was ich bereits lange angenommen hatte, dass nämlich per Gesetz die Einsatzleitung bei der ADD lag. Wann das genau eingetreten ist, hängt maßgeblich davon ab, wann die ADD welche Kenntnisse hatte oder mangels aktiver Nachforschung nicht hatte. Denn diese hat nun mal eine Gefahrenbeobachtungspflicht, wonach diese aktiv die Entwicklungen beobachten muss. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die zuständigen Beamten selber in der Lage sind, die richtigen Schlüsse aus der Nachrichtenlage zu ziehen. Sondern als Maßstab der Prüfung ist die Einschätzung eines vernünftigen, gut ausgebildeten Durchschnittsbeamten anzusetzen. Ausgehend von der uns vorliegenden Aktenlage werden wir nun prüfen, was ein vernünftiger durchschnittlicher Beamter wann in der Flutnacht annehmen durfte. Das werden wir abgleichen mit den Aussagen des Präsidenten der ADD. Sicher ist aber schon jetzt: Der ADD-Präsident Thomas Linnertz wird im kommenden Untersuchungsausschuss einige Fragen beantworten müssen.“