Personenbezogene Schutzwesten im Strafvollzug müssen endlich kommen!

Wefelscheid: Das „Westen-Sharing“ bei Beamten im Strafvollzug muss endlich aufhören und alle den gleichen Schutz und Service erhalten

MAINZ. Ausweislich der Presseberichterstattung in den jüngsten Monaten nehmen die Angriffe auf Vollzugsbedienstete zu. Dies betrifft sowohl Angriffe von Gefangenen auf Justizvollzugsbedienstete, z.B. in der JVA Frankenthal, als auch Vorfälle im Zusammenhang mit Gefangenentransporten. Aktuelles Beispiel ist der Angriff auf einen Gefangenentransport in Frankreich am 14. Mai 2024, bei dem zwei Vollzugsbeamte ums Leben kamen.

Auch in Rheinland-Pfalz wird der Bedarf nach Körperschutzwesten anerkannt und soll für den Doppelhaushalt 2025/2026 in Planung sein. Für den rechtspolitischen Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Stephan Wefelscheid, ist klar: „Wir müssen hier den Justizvollzugsbediensteten den gleichen Schutz gewähren, den auch andere Bedienstete wie Polizei, Gerichtswachtmeister und Gerichtsvollzieher in Rheinland-Pfalz mit personenbezogenen Westen haben. Das bisher praktizierte ,Westen-Sharing‘, dass sich verschiedene Vollzugsbedienstete eine Schutzweste teilen müssen, ist schon aus hygienischen Gründen nicht tragbar wie mir Berichte aus der Praxis bestätigen.“

Die Anschaffung der Westen war bereits mehrfach Thema in der parlamentarischen Debatte, u.a. in der 27. Sitzung des Rechtsausschusses am 2. November 2023 und der 53. Plenarsitzung am 8. November 2023. Fachverbände und Interessengruppen fordern eine sofortige Anschaffung der Schutzwesten für die Bediensteten, bei denen das Tragen der Schutzweste im Dienstalltag vorkommt.  Angesichts der zugenommenen Angriffe hatte Wefelscheid einen erneuten Antrag an das Justizministerium gerichtet. Die schriftliche Beantwortung des Antrages (Vorlage 18/5971) zeigt, dass das Justizministerium derzeit einen zusätzlichen Bedarf von insgesamt 99 ballistischen Schutzwesten sieht. Das Ministerium plant diese schnellstmöglich zu beschaffen. Hinsichtlich der Frage, in welchen Fällen das Tragen von ballistischen Schutzwesten vorgeschrieben sein soll, verweist das Ministerium auf die Anstaltsleitungen. Das Ministerium erachtet es als ausreichend, den Anstalten die Anordnung im Einzelfall zu überlassen. Auch wird ein Teilen der Westen durch mehrere Bedienstete als unproblematisch erachtet, immerhin könne man diese reinigen.

„Die Antwort des Justizministeriums, dass eine zeitnahe Beschaffung zusätzlicher ballistischer Schutzwesten erfolge soll, ist zwar eine gute Nachricht. Die Aufstockung ballistischer Westen in den Anstalten löst allerdings noch nicht das Problem des „Westen-Sharings“. Ich würde mir wünschen, dass in diesem Punkt ein Umdenken einsetzt und tatsächlich all jene JVA-Bediensteten eine eigene ballistische Schutzweste erhalten, bei denen im JVA-Alltag mit dem Tragen einer Weste zu rechnen ist. Dies sollten uns unsere JVA-Vollzugsbediensteten wert sein“, so Wefelscheid.

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