FREIE WÄHLER sehen §26 Absatz 5 Polizei-Ordnungsbehörden-Gesetz kritisch
MAINZ. Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sind für jedes Dorf, jede Stadt wichtig, um attraktiv zu sein für Gäste und Einheimische. Dies gilt nach der harten Durststrecke durch Corona besonders, da nun wieder u.a. Weinfeste und Kirmesveranstaltungen geplant und durchgeführt werden dürfen – so die Theorie.
In der Praxis bereitet den Veranstaltern, darunter auch viele Vereine und Ehrenamtliche, allerdings der neue §26 Absatz 5 Polizei-Ordnungsbehörden-Gesetz (POG) Sorgen. Danach gilt bei öffentlichen Veranstaltungen, die keine Großveranstaltungen (ab 15.000 Personen zeitgleich) sind, dass die örtliche Ordnungsbehörde die Vorlage eines Sicherheitskonzepts und die Einrichtung eines Ordnungsdienstes oder die Beauftragung von Wachpersonen eines gewerblichen Bewacherunternehmens verlangen kann – soweit dies nach der Art der Veranstaltung erforderlich erscheint.
Das Problem daran: Das „kann“ wird in der Verwaltung in der Regel als „muss“ gelesen. Dies, weil im Falle eines Schadenseintritts immer die Frage der Haftung der Verwaltungsmitarbeiter oder Ortsbürgermeister im Raum steht. Dass diese Frage Relevanz besitzt, zeigte das Unglück von Duisburg (Love-Parade im Jahr 2010).
Bei der Expertenanhörung im Ausschuss Wirtschaft und Verkehr des Landtags Rheinland-Pfalz vom 10. März 2022 zum Thema wie Innenstädte besser gefördert werden können, führte der Sachverständige Lukas Hartmann (Ordnungsdezernent der Stadt Landau) unter anderem aus, dass sich bei der Genehmigung von kleineren Veranstaltungen unter freiem Himmel (Weinfeste, Kirmes, Handwerkermärkte, u.ä.) der neue §26 Abs. 5 POG als gravierendes Problem darstelle.
Der wirtschaftspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Stephan Wefelscheid, MdL, nahm dies bei der Aussprache zur Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 10. Mai 2022 ebenso wie in der heutigen 23. Plenarsitzung (12. Mai 2022 / TOP 11) des Landtags Rheinland-Pfalz zum Anlass, die Landesregierung explizit auf dieses ganz konkrete Problem hinzuweisen: „Nicht erst seit der Expertenanhörung dürfte bekannt sein, dass der neue §26 Abs. 5 POG der Todesstoß für die ohnehin schon durch Corona gebeutelte Veranstaltungsbranche sein wird. Denn wer kann sich schon als kleiner oder mittelständiger Veranstalter ein teures Sicherheitskonzept, die Einrichtung eines Ordnungsdienstes oder die Beauftragung von Wachpersonen eines gewerblichen Bewacherunternehmens leisten? Hier besteht akuter gesetzlicher Nachbesserungsbedarf. Meines Erachtens muss der Gesetzgeber handeln und §25, Abs. 5 POG so modifizieren, dass die Durchführung kleiner Volksfeste, Kirmes‘ und Wochenmärkte für die Veranstalter im Ergebnis noch wirtschaftlich darstellbar ist. Ansonsten werden wir erleben, dass nach der Corona-Pandemie die uns ans Herz gewachsenen regionalen Feste nicht mehr stattfinden werden. Ich habe deswegen im Ausschuss Staatssekretärin Petra Dick-Walther und auch heute den Innenminister Roger Lewentz explizit darum gebeten, dieses Problem ressortübergreifend zu diskutieren und dem Parlament einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.“