„Evakuierung wäre theoretisch möglich gewesen“

FREIE WÄHLER-Obmann Stephan Wefelscheid zur 44. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“

MAINZ. Im Rahmen des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags, der am (heutigen) Montag in einer öffentlichen Sitzung zur Beweisaufnahme zusammenkam, wurde der Sachverständige Dominic Gißler, Professor für Führung im Bevölkerungsschutz (Akkon Hochschule für Humanwissenschaften, Berlin), angehört. Sein im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz erstelltes Gutachten zur Thematik der Führungsleistungen der Einsatzleitung der Kreisverwaltung Ahrweiler am 14./15. Juli 2021 wurde im Ausschuss erläutert.

Der Obmann der FREIE WÄHLER im Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, äußert sich nach der Vernehmung des Sachverständigen Professor Dominic Gißler zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz:

„Die Anhörung des Gutachters Professor Dr. Dominic Gißler war sehr aufschlussreich und hat uns die Folgen des suboptimalen Führungssystems und der für den vorliegenden Fall unzureichenden Ausbildung der Mitglieder der Technischen Einsatzleitung –TEL- aufgezeigt. Auch bestätigte die Aussage, mit dem Modulären Warnsystem –MoWaS- sei ein ,mächtiges Warnmittel‘ nicht genutzt worden, meine bisherigen Annahmen.

Allerdings sehe ich das Gutachten in einer seiner Kernaussagen als erschüttert an. Denn laut dem Gutachter gab es in dem untersuchten Material von mehr als 19.000 Seiten keinen Hinweis darauf, ob personelle Kapazitäten für eine Evakuierung verfügbar gewesen wären. Bezüglich der Verfügbarkeit solcher Kapazitäten wurde, so der Gutachter auf meine Nachfrage hin, auch nicht die Bundeswehr angefragt. Doch, dass dort Kapazitäten verfügbar sind, hatten bereits zwei Zeugen der Bundeswehr vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt. Auf meinen entsprechenden Hinweis hin führte der Gutachter aus, bei hinreichenden verfügbaren personellen Kapazitäten sehe er keinen Grund, eine solche Evakuierung, im Zweifel auch ,quick and dirty‘, nicht durchzuführen. Damit ist klar, dass eine Rettung von Menschen mittels Evakuierung möglich und angebracht gewesen wäre. Ob und wie diese Erkenntnisse auch Einfluss auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben werden, bleibt abzuwarten.“

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