Beratung und Hilfe für Prostituierte

„Roxanne“ stellt ihre Arbeit dem Landtagsabgeordneten Stephan Wefelscheid vor

MAINZ/KOBLENZ.  Das Frauen in der Prostitution besonderen Risiken und Herausforderungen ausgesetzt sind, wurde schnell klar im gemeinsamen Austausch zwischen Achim Klein, Geschäftsführer bei pro familia Beratungsstelle Koblenz sowie Leiter der dortigen Beratungsstelle für Prostituierte „Roxanne“, und dem Landtagsabgeordneten sowie Koblenzer Stadtratsmitglied für die FREIEN WÄHLER, Stephan Wefelscheid. Nicht erst seit dem brutalen Prostituiertenmord in Koblenz Ende 2023 und der vor wenigen Wochen erhobenen Anklage ist die Situation von Prostituierten in Koblenz, aber auch ganz Rheinland-Pfalz, wieder verstärkt in den Fokus der Gesellschaft und Politik gerückt. Der Ausbau der Beratungsangebote für Prostituierte ist auch Gegenstand des aktuellen Koalitionsvertrages. Auf dieser Grundlage und der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2023/2024 wurde im März 2023 eine neue Prostituiertenberatungsstelle geschaffen. Als vierte Beratungsstelle in Rheinland-Pfalz ergänzt „SELMA“ in Mainz damit das bestehende Beratungsangebot von „Roxanne“ in Koblenz, „Luna Lu“ in Ludwigshafen und „A.R.A.“ in Trier.

Die Prostituiertenberatungsstellen leisten eine wichtige Arbeit in unserer Gesellschaft und für die Frauen. Der grausame Prostituiertenmord in meiner Heimatstadt Koblenz hat mich als Jurist, vor allem aber als Mensch, tief schockiert. Dessen parlamentarische und rechtliche Aufarbeitung werde ich eng begleiten, ebenso wie die Arbeit der Prostituiertenberatungsstellen – auf kommunaler und auf Landesebene“, so Wefelscheid. Auch habe sich aus den Gesprächen mit Fachleuten gezeigt, dass seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes zum 1. Juli 2017 der verbesserte Schutz für Prostituierte nicht erreicht werden konnte. Wefelscheid: Mit Spannung erwarte ich den spätestens am 1. Juli 2025 dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Evaluationsbericht zum Prostituiertenschutzgesetz.  Ich werde das Thema weiterhin im Blick behalten, auch hinsichtlich der Diskussionen zur Einführung des nordischen Modells.“

Seit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes 2017 wird von den Beratungsstellen und Fachleuten eine Verschlechterung der Situation der Prostituierten geschildert. Durch die massiven Beschränkungen der Berufsausübung während der Corona-Pandemie und neuen Herausforderungen hat sich die Lage weiter verschärft. Trotz des anzunehmenden erhöhten Beratungsbedarfs ist die Kontaktaufnahme und aufsuchende Beratungsmöglichkeit deutlich erschwert worden durch die Verlagerung aus dem Hellfeld legaler und angemeldeter Beschäftigung zugunsten einer illegalen Tätigkeit. Nach den Schilderungen der Beratungsstellen sei es, so Klein, sehr schwierig, zu diesen Frauen Kontakt aufzubauen. Die Beratungsstellen müssten verstärkt versuchen die Frauen über online-Streetwork zu erreichen. Damit einher gehe aber ein deutlicher Anstieg des zu leistenden Aufwandes der Beraterinnen. Auch habe etwa die Verschiebung im Bereich der Prostitution in private und über das Internet vermittelte Bereiche sowie illegale Prostitutionsbereiche zu einem erhöhten Gefährdungspotential für die Prostituierten geführt.

Neben der Situation der Frauen in der Prostitution und der Arbeit von „Roxanne“ bei Beratung, Streetwork, Prävention und Ausstieg, war die Finanzierung von „Roxanne“ ein Schwerpunkt des Gesprächs. Zwar erhalten die Beratungsstellen landesseitig eine Förderung, müssen jedoch in nicht unerheblichem Maße auch Eigenmittel aufbringen. Hier wurden zwischen Klein und Wefelscheid verschiedene Ansätze zur Reduzierung des Trägeranteils und damit zur Akquise von Eigenmitteln diskutiert.  Der Landtagsabgeordnete hat dies zum Anlass genommen, im Wege einer Kleinen Anfrage die Landesregierung zu fragen, inwiefern die Prostituiertenberatungsstellen und deren Träger bei den bei Gericht geführten Bußgeldlisten Berücksichtigung finden und hierüber eine Finanzierung gesichert werden könnte.

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