Gesetzentwurf der Landesregierung
Bürokratieabbau wünschen wir uns alle und sehen wir alle mit einer dringenden Notwendigkeit. Ein wichtiger Schritt hierbei ist auch die Digitalisierung bestehender Prozesse.
Welche Chancen die digitale Verwaltung bietet, habe ich im letzten Jahr eindrucksvoll bei der Ausschussfahrt nach Estland erlebt. Estland ist bekannt für seine hohe Affinität für Digitalisierung und neue Technologien. Ein starkes digitales Know-How und der breit digitalisierte öffentliche Sektor machen Estland zu einem digitalen Vorbild in Europa. Etwa 99 Prozent der Behördengänge lassen sich dort online erledigen. Hier in Deutschland leider noch eine Traumvorstellung.
Doch wird auch hier in Deutschland und in Rheinland-Pfalz an der Digitalisierung in den letzten Jahren verstärkt gearbeitet. Schritt für Schritt geht es voran, große Sprünge vermisst man aber weitestgehend.
Und auf diesem Weg soll Rheinland-Pfalz nun einen Schritt gehen zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens. Die Bundesebene, mehrere deutsche Bundesländer, die EU-Ebene und zahlreiche europäische Staaten haben es vorgemacht, und die amtliche elektronische Verkündung eingeführt. Seit dem 1. Januar 2023 stellt das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt die einzige verbindliche amtliche Fassung dar und ersetzt die gedruckte Version. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Die Digitalisierung der Bekanntmachungen beschleunigt den Ausgabeprozess, erleichtert den Zugang zu amtlichen Inhalten und erhöht damit die Anwenderfreundlichkeit deutlich. Daneben sind alle verkündeten Inhalte an einer Stelle auffindbar und Ressourcen werden durch den Verzicht auf papiergebundene Ausgaben des Gesetzblattes ebenfalls nachhaltig geschont. Allein auf Bundesebene fällt ein jährlicher Papierberg von ca. 2,5 Kilometer Höhe weg und Kosten für Papier, Druck und Auslieferung.
Mit dem Jahreswechsel zum Jahr 2024 haben bereits die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg auf eine ausschließlich digitale Online-Verkündung von neuen Gesetzen und anderen Vorschriften umgestellt. Die genannten Bundesländer schließen sich damit dem Bund und weiteren Bundesländern – darunter Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Bremen und das Saarland – an, die bereits erfolgreich auf eine elektronische Verkündung umgestellt haben.
Nun möchte Rheinland-Pfalz endlich nachziehen und hierfür im ersten Schritt in der Landesverfassung Art. 113 dahingehend ändern, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt zukünftig in elektronischer Form geführt werden kann.
Der zeitgemäße Schritt die althergebrachte, aber derzeit allein verbindliche Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblatts für das Land Rheinland-Pfalz abzulösen und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Landes zu ermöglichen, findet die Zustimmung der FREIEN WÄHLER. Das Ziel einen medienbruchfreien und interoperablen digitalen Gesetzgebungsprozess zu implementieren, der vom Entwurf bis zur Verkündung reicht, sehen wir FREIE WÄHLER als wichtigen Schritt einer modernen Gesetzgebung.
Für mich als Jurist verbleiben noch einige Einzelfragen zur rechtlich sauberen Umsetzung der E-Gesetzgebung, etwa wie die Echtheit und Unverfälschtheit der elektronischen Gesetzesurschrift bestmöglich gewährleistet werden kann. Diese Details behalte ich mir dann aber der Debatte zur konkreten einfachgesetzlichen Regelung vor, Herr Minister Mertin und signalisiere zur hiesigen Verfassungsänderung bereits heute die Zustimmung der FREIEN WÄHLER.
Es gilt das gesprochene Wort.