Justizminister sagt FREIE WÄHLER-Obmann im Untersuchungsausschuss zu, Prüfbitte an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln
MAINZ. Der Rechtsauschuss im Landtag Rheinland-Pfalz befasste sich in einer Sondersitzung mit dem Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 an der Ahr und der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler. Stephan Wefelscheid, rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion und deren Obmann im Untersuchungsausschuss “Flutkatastrophe”, brachte in der Sondersitzung eine Veröffentlichung des Abschlussberichts der Staatsanwaltschaft ins Spiel. Justizminister Herbert Mertin sicherte zu, die Staatsanwaltschaft um Prüfung der Möglichkeit der Veröffentlichung zu bitten. Der Bericht ist Teil der Ermittlungsakte, die nicht öffentlich ist. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem sogenannten Offizialprinzip das Anklagemonopol. Hieraus ergibt sich, dass die Entscheidungsgewalt über den Gang und Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei den Staatsanwaltschaften liegt. Als „Herrin des Verfahrens“ ist sie auch Herrin der Ermittlungsakte.
„Der Untersuchungsausschuss schließt mit einem Abschlussbericht, der öffentlich gemacht wird. Ich glaube, es besteht auch ein großes Interesse der Öffentlichkeit am Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft. Gerade auch, um die Gedankengänge der Staatsanwaltschaft expliziter nachvollziehen zu können als es bisher verkürzt durch die Mitteilungen der Behörde und in den Medien dargestellt wurde“, so Wefelscheid. „Die Betroffenen und Angehörigen der Opfer haben ein Recht darauf, alle Gründe zu erfahren. Die Allgemeinheit und insbesondere das Ahrtal verdient es, dass hier Transparenz bei der Entscheidungsfindung herrscht und Fragen beantwortet werden.“