Stephan Wefelscheid stellt weitere Anfragen an Regierung
Mainz. In der aktuellen Debatte um die Einrichtung der sogenannten Infopoints im Ahrtal unmittelbar nach der Flut wollte der FREIE WÄHLER-Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid von der Landesregierung wissen, wie diese den sogenannten „Dienstleistungsvertrag über eine Personalgestellung“ rechtlich qualifiziere.
Laut Antwort des Innenministeriums vom 10. Mai 2023 handele es sich bei dem am 7. September 2021 geschlossenen Vertrag zwischen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der m2a artitude Betriebs-GmbH (kurz m2a) nicht um einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Dies deshalb, weil das Personal der m2a nicht in den Betrieb der ADD eingegliedert sei und auch nicht den Weisungen der ADD unterlegen habe. Vielmehr habe das arbeitsrechtliche Direktionsrecht bei der m2a gelegen. Es fehle an dem für eine Arbeitnehmerüberlassung konstitutiven Weisungsrecht der ADD gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der m2a. Zudem erfolge die Personalauswahl allein durch die m2a.
Angesichts der Tatsache, dass Innenminister Michael Ebling zuletzt in der Fragestunde an die Landesregierung (45. Plenarsitzung) ausführte, dass letzten Endes die Vertragsbeziehung eingegangen worden sei, weil man seitens der ADD Ende Juli 2021 eine Konzeption zur Erstellung von Infopoints erarbeitet habe, erscheint Wefelscheid die Frage der Einordnung des Rechtscharakters des sogenannten „Dienstleistungsvertrag über eine Personalgestellung“ noch nicht abschließend geklärt.
So habe die Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Stephan Wefelscheid zum Helferstab am 12. Mai 2023 mitgeteilt, dass die ADD als Einsatzleitung Ende Juli 2021 ein Konzept erarbeitet habe, dass die Details der notwendigen Ausstattung und Infrastruktur der sogenannten „Infopoints“ enthielt. Zudem sei die langfristige Besetzung der Personalstellen in den Infopoints mit den zuständigen Kommunalverwaltungen und Helferorganisationen ausführlich geprüft und besprochen worden. Wefelscheid stellt sich die Fragen: „Wenn doch die Infopoints auf einem Konzept der ADD zur unverzichtbaren Betreuung der betroffenen Bevölkerung basieren, wieso unterlagen diese dann nicht den Weisungen der ADD? Welchen Rechtscharakter hatten diese Infopoints? Wie konnte über diese Konstruktion denn überhaupt der öffentliche Auftrag rechtsverbindlich erledigt werden? Wer war denn dann im Konfliktfall zwischen Ratsuchenden und Beratern die richtige Beschwerdestelle? Die m2a mit Sitz in Frankfurt?“
Vor diesem Hintergrund erscheint es Wefelscheid wichtig, mehr über die Hintergründe der Konzeptionserstellung zu erfahren. Er stellt deswegen eine weitere Kleine Anfrage an die Landesregierung, von der er folgende Fragen beantwortet wissen möchte:
1. Von welcher Stelle wurde die Konzepterstellung angestoßen bzw. wer hatte die „Idee“ dazu?
2. Wann und wo/in welchem Rahmen erfolgte die Erstellung des Konzeptes?
3. Wer hat konkret bei der Erstellung des Konzepts mitgewirkt (Mitarbeiter der ADD, Organisationen, Institutionen, Kommunen)?
4. Was war konkret der Inhalt des Konzepts?
5. Wo wurde das Konzept veröffentlicht?
6. Wurden sich im Rahmen der Konzepterstellung bereits Gedanken über die Umsetzbarkeit (Finanzierbarkeit, Personalisierung, Erfolgskontrolle etc.) gemacht?
7. Inwieweit wurde das Konzept anschließend bei dem Betrieb der Infopoints angewendet bzw. abgeändert?
Von der Beantwortung dieser Fragen erhofft sich Wefelscheid auch Antwort auf die bereits in der Fragestunde an die Landesregierung mehrfach gestellte, aber unbeantwortete Frage, wie ganz konkret im September 2021 das Angebot der m2a passend auf das von der ADD erstellte Konzept auf deren Schreibtisch gelandet ist. In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilte die Landesregierung am 12. Mai 2023 mit, dass die langfristige Besetzung der Personalstellen in den Infopoints mit den zuständigen Kommunalverwaltungen und Helferorganisationen ausführlich geprüft und besprochen worden sei. Weiter heißt es dann lediglich: „. . . andere konkrete Angebote als das von der m2a artitude Betriebs-GmbH lagen der ADD nicht vor.“ Wefelscheid dazu: „Ich möchte wissen: Wie kam das konkrete Angebot auf den Tisch der ADD?“