Besprechung der Großen Anfrage der AfD-Fraktion
Mal wieder hat die AfD-Fraktion sich und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenministerium die Mühe gemacht, Details der Polizeilichen Kriminalstatistik abzufragen. Ob das jetzt einen so großen Mehrwert für die Arbeit dieses Parlamentes bedeutet vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Allerdings hätte für die meisten der abgefragten Informationen auch ein Blick in die Statistik selbst ausgereicht. Aber vielleicht überraschen Sie uns ja irgendwann auch noch mit einem auf diese Anfrage aufsetzenden Antrag, der zeigt, dass es dieser Abfrage tatsächlich bedurft hat.
Dass wir jetzt wieder mal über einen ihrer plumpen Versuche, Ausländer pauschal in Verruf zu bringen, diskutieren müssen, führt mir vor Augen, wie richtig und wichtig unser am Samstag beschlossenes Kooperationsverbot mit Ihrer Partei ist.
Um diese Redezeit dennoch sinnvoll zu füllen, möchte ich einen Bogen zu denen spannen, die tagtäglich mit der Situation auf den angesprochenen Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen konfrontiert sind.
Die Mitarbeiter im Kommunalen Vollzugsdienst haben einen harten Job. Das konnte ich live erleben, als ich in der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel für einen Tag hospitiert habe. Dort habe ich gesehen, was für einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit und Ordnung die Beamtinnen und Beamten leisten, und habe großen Respekt vor ihrer Arbeit und den Herausforderungen bekommen, denen sie sich tagtäglich stellen.
Und dabei müssen sie ständig mit verschiedenen rechtlichen und faktischen Hürden kämpfen, etwa bei einer simplen Personenabfrage über die Polizeidienststelle, die an einem fehlenden Zugang zum Polizeifunk und einem löchrigen Mobilfunknetz zu scheitern drohte.
Aber auch in Situationen, wenn sie etwa bei psychisch kranken Menschen oder in Fällen von Drogenmissbrauch einen schnellen Transport in eine geeignete Einrichtung sicherstellen müssen, steht der KVD vor Herausforderungen, für die er eigentlich nicht ausgestattet wurde.
Daher möchte ich ausdrücklich begrüßen, dass die Landesregierung mit der im letzten Innenausschuss vorgestellten Änderung der Landesverordnung den kommunalen Vollzugsbeamten die Hand reicht und ihren Wert anerkennt. Denn wie oft sind es Beamte des KVD, die bei Schlägereien, Selbstmordversuchen und vielen anderen körperlich und seelisch belastenden Situationen in Einsatz sind.
Mit der Änderung soll eine Einbindung in die Kommunikation zwischen den verschiedenen Teilen unserer Blaulichtfamilie mittels BOS-Digitalfunk ermöglicht werden. Dazu hatte ich bereits im September vergangenes Jahr eine Anfrage im Nachgang meiner Hospitation gestellt. Ebenfalls abgefragt hatte ich damals, wie die Landesregierung zur Zulassung von Martinshorn und Blaulicht steht. In beiden Fällen wurde bereits auf die anstehende Änderung der Verordnung verwiesen.
Denn nun soll auch auf Fahrzeugen des KVD mit entsprechender Sondergenehmigung der Einsatz von Sondersignalen ermöglicht werden. Dafür muss jedoch der entsprechende Bedarf in Form einer Einsatzsituation, in der etwa zur Lebensrettung oder Abwehr schwerster Gesundheitsgefahren höchste Eile geboten ist. Zudem darf der Bedarf nicht durch andere Blaulichtfahrzeuge gedeckt sein und die Einsatzbereitschaft muss rund um die sichergestellt sein.
Doch ob diese Vorgaben immer praktisch einzuschätzen und personell umzusetzen sind, ist nicht ohne Zweifel. Hier wünsche ich mir eine Unterstützung des KVD, um zukünftig noch wirkungsvoller und risikoärmer agieren zu können. Auch die Einführung von Body-Cams kann einen Beitrag zur Sicherheit der Beamtinnen und Beamtinnen leisten.
Am Ende entlastet ein gut arbeitender KVD unsere Polizei, macht unsere Städte und Gemeinden sicherer und verhindert durch Prävention und Präsenz, und hier sind wir wieder bei Ihrer Anfrage, Verbrechen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen.
Es gilt das gesprochene Wort.