Die Unabdingbarkeit, unsere Innenstädte für die Zukunft fit zu machen und die dort ansässigen Unternehmen auf diesem Weg mit Rat und Tat zu begleiten, ist nicht nur unstrittig und umfassend. Sie ist vor dem Hintergrund der Folgen der Coronapandemie, des Erstarkens des Onlinehandels und der Zunahme der Kaufangebote auf der grünen Wiese auch unerlässlich.
Wie ich bereits im Rahmen einer Aktuellen Debatte zu diesem Thema sagte: Wir dürfen unsere Innenstädte nicht mehr nur als Aneinanderreihung von Shopping- und Fressmeilen behandeln, sondern müssen sie als Erlebnis- und Ereignisräume verstehen, als Orte zum Verweilen und Begegnen.
Es braucht also Konzepte zur Förderung des lokalen kulturellen Angebots sowie zur Gestaltung und Entwicklung der innerstädtischen Infrastruktur. Wie die CDU hier richtig aufzeigt, wird bei dem bestehenden Förderprogramm der Handlungsspielraum der kommunalen Entscheider stark beschnitten, wobei diese doch über das größte Know-How bezüglich der Stärken und Potenziale vor Ort verfügen und daher auch den Mitteleinsatz am wirkungsvollsten gestalten können.
Ebenfalls schließen wir uns der Forderung an, sich nicht alleine auf die Oberzentren zu konzentrieren und somit viele noch brachliegende Potenziale in der Fläche weiterhin zu missachten. Vielmehr müssen diese Potenziale erschlossen und den Rohdiamanten überall im Land der richtige Schliff verpasst werden.
Neben der Förderung durch aktives Tun kann und muss eine Stabilisierung aber auch durch Unterlassen des falschen Tuns erfolgen. Denn manchmal kann es schon eine große Hilfe sein, sich an die selbst gesteckten Ziele zu halten und starke Einzelkonkurrenten der innerstädtischen Einzelhändler nicht unmäßig zu bevorzugen.
Die Landesregierung hat sich selber zum Ziel gesetzt, durch die städtebauliche Integration des Einzelhandels eine Schwächung von Innenstadtfunktionen zu vermeiden. Dieses Ziel ist auch im Landesentwicklungsprogramm verankert. Seit 2008 enthält dieses verschärfte planerische Vorgaben zur Entwicklung des Einzelhandels. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment sind demnach ausdrücklich nur in Innenstädten sowie Stadt- und Stadtteilzentren zulässig.
Nun gibt es Pläne, das 2015 in Montabaur eröffnete Fashion Outlet Center (FOC) von 10.000 auf 21.800 Quadratmeter zu erweitern – und damit die Fläche mehr als zu verdoppeln. Die rheinland-pfälzischen Städte Andernach, Mayen, Koblenz und Neuwied sowie die hessische Stadt Limburg befürchten starke Auswirkungen auf ihre Innenstädte und haben deshalb bereits im April eine gemeinsame Resolution gegen eine Erweiterung des FOC verabschiedet. In dieser haben die Unterzeichner an die Landesregierung appelliert, die selbst gesetzten Ziele zum Einzelhandel ernst zu nehmen und für die geplante Erweiterung des FOC nicht erneut eine Abweichung von den Zielen der Landesplanung zuzulassen.
Wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage aktuell bestätigt, muss bei Einzelhandelsprojekten oberhalb von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche die Raumverträglichkeit und die Auswirkung auf benachbarte Städte im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Hierbei sind u.a. die im Landesentwicklungsprogramm enthaltenen einzelhandelsbezogenen Ziele wie das Zentralitätsgebot, das städtebauliche Integritätsgebot sowie das Nichtbeeinträchtigungsgebot zu beachten. Ich bin dem Innenminister insofern dankbar, als dass er die SGD Nord in der Causa FOC Montabaur zwischenzeitlich mit der Vorbereitung und Durchführung eines diesbezüglichen Raumordnungsverfahrens beauftragt hat und die betroffenen Städte auf die Möglichkeit der Einbringung im Rahmen der durchzuführenden Antragskonferenz hingewiesen hat. Seien Sie versichert, Herr Innenminister, dass die betroffenen Städte davon auch Gebrauch machen werden! Ohne das Ergebnis der Prüfung vorweg nehmen zu wollen, fehlt mir allerdings schon jetzt die Phantasie mir ausmalen zu können, wie die Schaffung von weiteren 11.800 qm Verkaufsfläche mit den einzelhandelsbezogenen Zielen des Landesentwicklungsprogramms in Einklang gebracht werden kann. Im Interesse an einer Gültigkeit der mit dem Landesentwicklungsprogramm selbst gesteckten Ziele wäre eine zugelassene Zielabweichung aber sicherlich auch das falsche Signal an die Ober- und Mittelzentren.
Ein positives Signal an die Mittelzentren in Rheinland-Pfalz wäre es hingegen, wenn der Landtag dem Antrag der CDU zustimmen und damit den Mittelzentren neue Möglichkeiten und Spielräume ermöglichen würde. Vor der Wahl hat die Landesregierung sich großzügig gezeigt und insgesamt 2,5 Millionen Euro Fördermittel an die Oberzentren ausgezahlt. Mit Schreiben der Mittelzentren im Städtetag von Rheinland-Pfalz vom 23. Februar 2021 haben diese die Landesregierung aufgefordert, auch die Mittelzentren in das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ einzubeziehen und die Fördermittel aufzustocken. Mit Schreiben vom 2. März 2021 hat die Ministerpräsidentin mitgeteilt, dass das Innenministerium bei der Konzeption des Modellvorhabens die Mittelzentren von Beginn an mitbedacht habe – und dass im Rahmen der Aufstellung des kommenden Haushaltes auch den Mittelzentren der Zugang zum Modellvorhaben ermöglicht werde. Bisher blieb es bei der Ankündigung.
Wir würden uns mit den rheinland-pfälzischen Mittelzentren freuen, wenn die Landesregierung diesen nun nach der Landtagswahl eine vergleichbare Summe zukommen ließe, wie sie es vor der Landtagswahl auch den Oberzentren zukommen ließ. Das wäre ein starkes Signal an die Mittelzentren!
Heute jedenfalls wollen wir FREIE WÄHLER-Fraktion schon mal den Mittelzentren ein positives Signal aussenden und werden dem CDU-Antrag daher zustimmen.
Der Antrag wurde vom Plenum in den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
Es gilt das gesprochene Wort.