10. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid zu: Kommunale Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (Entschließungsantrag FREIE WÄHLER) – mit Video

Video: Landtag RLP

Wir dürfen keine Möglichkeit verwehren, die unsere kommunale Familie ergreifen kann, damit wir als Ratsherren, Kreistagsmitglieder oder Gemeinderatsmitglieder mit den gerade in Aufstellung befindlichen kommunalen Haushalten schon für das Haushaltsjahr 2022 Mittel für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen einstellen dürfen. Deshalb stellen wir diesen heutigen Entschließungsantrag „Kommunale Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen“!

Denn es hilft uns nichts, wenn die Politik und die hauptberuflichen Umweltinitiativen wie zuletzt in Glasgow über Strategien und Jahreszahlen verhandeln, wenn wir nicht unmittelbar vor Ort anfangen können.

Die Landesregierung hat im Rahmen des „Kommunalen Klimapaktes“ und des „Klimaschutzkonzepts des Landes Rheinland-Pfalz“ richtigerweise konstatiert, dass Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen unumgänglich sind, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen. Geben Sie jetzt den Kommunen im Land die Chance, auch selbst aktiv zu werden!

Wenn eine Ortsgemeinde auf ihrem Dorfgemeinschaftshaus jetzt eine Photovolatikanlage errichten will, aber dies aufgrund der engen Haushaltslage nicht tun kann, wird ihr dies durch die Aufsichtsbehörde im Kreishaus nicht genehmigt. Wir würden in Koblenz gerne eine eBike-Verleihstation errichten, wie wir es hier aus Mainz kennen. Doch ohne einen ausgeglichenen Haushalt ist diese Investition versagt. Es gibt viele kleine einzelne Maßnahmen, die aber in ihrer Summe großes bewirken können. Vor Ort sitzen die wahren Experten, die wissen wie und wo wir sinnvolle Maßnahmen ergreifen können.

Diese Ideenschätze wollen wir heben, in dem wir diesen Entschließungsantrag hier heute stellen. Denn so können wir konkret im ganzen Land wirksam etwas zur Energieeinsparung, für besseren Nahverkehr oder nachhaltige Energiegewinnung tun.

Zwar werden derzeit im ganzen Land einige Investitionen in energetische Sanierung getätigt. Doch es braucht noch mehr Anreize auch in einzelne Projekte aus der kommunalen Familie Mittel zu geben. Es kann ganz einfach sein, wenn die Landesregierung die ADD anweist die kommunalen Investitionen bei der Genehmigung der kommunalen Haushalte entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen.

Durch Erweiterung der Verwaltungsvorschrift Nr 4.1.3 zu §103 GemO um den Zusatz, dass kommunale Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen eine zulässige Ausnahme vom Grundsatz gemäß VV Nr. 4.1.

Daher: Seien Sie heute mutig und unterstützen Sie unser Anliegen.

Es gilt das gesprochene Wort

Ergebnis: Mit den Stimmen der SPD, Grünen, FDP und AfD wurde der Antrag abgelehnt!

Hinweis: Zu diesem Thema siehe auch unsere Pressemitteilung vom 9. November (über Startseite bzw. Rubrik Presse): “Kommunaler Haushalt: Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen müssen bei Genehmigung berücksichtihgt werden”.

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