Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in seiner Sondersitzung zur Feststellung der Anwendbarkeit von §28a Abs. 1 bis 6 des Infektionschutzgegsetzes (IfSG) der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Rechtsgrundlage an die Hand gegeben, nach der diese nun Corona-Regeln treffen kann. Stephan Wefelscheid, MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, die dem Antrag ebenso wie SPD, Grüne, FDP und CDU zustimmte, forderte in seiner Rede die Landesregierung dennoch dazu auf, die Regeln so zu treffen, dass diese praktikabel umsetzbar sind. Dabei bat er dies besonders für die Bereiche Gastronomie, Einzelhandel und Schulbetrieb (hier i.B. die Einfühung von Testheften zur Nutzung für den außerschulischen Bereich) zu beachten.