Rede Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER, zu TOP 2 d Einzelplan 05 – Ministerium der Justiz + 6. Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und höferechtlicher Vorschriften, 77. Plenarsitzung am 18.12.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Einzelplan 05 zeigt, dass der Bereich Justiz solide aufgestellt ist und eine funktionierende Justiz, als eine der tragenden Säulen für Gesellschaft, Demokratie und Rechtsstaat, größte Bedeutung hat. Um diese auch dauerhaft zu sichern, sieht der Doppelhaushalt 2025/2026 knapp 200 neue Stellen im Bereich Justiz vor, bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen. Ein richtiger und wichtiger, vor allem aber auch notwendiger Schritt, Herr Minister Mertin.

Von der Innovationskraft und Vorreiterstellung im Bereich der Referendarausbildung durfte ich mich jüngst bei meinem Besuch am OLG Koblenz überzeugen. Die moderne Ausbildung und Einbindung digitaler Medien hätte ich mir schon damals in meiner Referendarausbildung gewünscht. Vom Einsatz von KI im Rechtsreferendariat durfte ich mir selbst ein Bild verschaffen und den Einsatz einer VR-Brille zum Trainieren von Zeugenvernehmungen austesten. Ich habe eine starke Justiz mit engagierten und qualifizierten Mitarbeitern erlebt, die mit ihrem Können und Wissen auch zukünftig für die Exzellenz unserer Justiz einstehen wollen und bei passenden Rahmenbedingungen auch einstehen werden.

An vielen Stellen in ihrem Haushaltsentwurf habe ich Investitionen in unser Rechtssystem gesehen, die ich befürworte und guten Gewissens mitgehen kann, sei es der Personalaufwuchs, die Stellenhebungen, Investitionen zur Digitalisierung der Justiz oder Aus- und Fortbildungen. Auf die “Woche der Justiz” im nächsten Jahr und die damit im Zusammenhang stehenden Aktionen freue ich mich sehr und konnte hier betreffend meine Heimatstadt Koblenz auch schon einen ersten Einblick in Planungen erhalten.

Mahnende Worte muss ich jedoch betreffend die Sanierung der Justizgebäude aussprechen. Immer wieder treten neue Schäden auf, etwa an den historischen Gebäuden der Justizvollzugsanstalten Diez und Koblenz. Die Sanierungen am Dienstgebäude B der Mainzer Justizbehörden verlaufen nur schleppend. Der Aufwand dieser Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist groß und deshalb vielfach nicht im laufenden Betrieb durchführbar. Für moderne, zukunftsfähige und nachhaltige Justizstandorte müssen wir künftig aber auch über Neubauten an einigen Standorten nachdenken.

Meine Damen und Herren, der Schutz und die Stärkung unserer Justiz sollten unser aller Ansinnen sein und die tägliche Arbeit unseres Justizpersonals wertgeschätzt werden. Deshalb setze ich mich mit meinem Änderungsantrag für die Schaffung einer Angriffsentschädigung für Justizvollzugsbeamte ein, die Opfer eines tätlichen Angriffs während des Dienstes wurden. Unser Nachbarbundesland Hessen hat hier entsprechende Entschädigungsregelungen, die alle Beamtinnen und Beamten umfassen, aber auch Richterinnen und Richter, Angehörige des öffentlichen Dienstes, der Freiwilligen Feuerwehren und kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Und den besonderen Bedarf für die Entschädigung von Justizvollzugsbeamten sehen wir auch in unserem eigenen Bundesland, wie der schlimme Vorfall in der JVA Frankenthal leider zeigte. Da solche Angriffe kein Einzelfall mehr sind, sollte Rheinland-Pfalz dem hessischen Vorbild folgen und ebenfalls eine Entschädigungsregelung einführen.

Lassen Sie mich noch einen kurzen Blick auf einige der Änderungsanträge der CDU werfen. Einige Anträge haben mich etwas überrascht, fordern sie doch Kampagnen und Kooprationen, die es dem Grunde nach schon gibt oder die das gleiche Ziel auf anderem Wege erreichen. Sie fordern Imagekampagnen zur Personalgewinnung für den Strafvollzug, doch die gibt es bereits, wenn sie sich mal die Social Media-Auftritte des Justizministeriums, des Justizvollzugs RLP und der Justizvollzugsanstalten anschauen. Die Angebote und Kooperationen sind vielfältig, allein in den letzten zwei Jahren. Und hier hat das Justizministerium nicht nur Schüler und Schulabsolventen in den Blick genommen, sondern beispielsweise auch ehemalige Soldaten der Bundeswehr. Hierzu hatten wir sogar einen Bericht im Rechtsausschuss dieses Jahr, aufgrund eines von mir gestellten Berichtsantrages.

Doch stimme ich mit Ihnen überein, ein funktionierender Rechtsstaat ist eine tragende Säule unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Die staatlichen Akteure haben unseren Respekt und Wertschätzung verdient, weshalb wir dem hiesigen “Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und höferechtlicher Vorschriften” zustimmen werden. Denn einer der hiesigen Kernpunkte ist die Einführung der Befugnis für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Sitzungen und bei gewissen weiteren Handlungen die Amtstracht (Robe)zu tragen. Hier wird das Tragen der Robe nicht obligatorisch auferlegt, sondern unseren Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen endlich ermöglicht, ihre herausgehobene Stellung als Teil der Rechtspflegeorgane auch nach außen zu visualisieren und zu manifestieren. Der Justizminister fasste es treffend in seiner Pressemitteilung vom 1.10.2024

zusammen [ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten]: Denn als Erkennungszeichen stärkt die Robe das Vertrauen in die Neutralität und Unparteilichkeit der Gerichte. Sie betont die herausgehobene Stellung der Rechtspflegeorgane und verleiht der Würde des Gerichts optisch Ausdruck. Wir wollen so den Respekt vor dem wichtigen Amt der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stärken!“

Vielen Dank und Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.

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