FREIE WÄHLER erneuern ihre Forderung nach Entlastung der Kommunen bei der Abschiebung von Ausländern    

MAINZ. Der schreckliche Messerangriff in Solingen vom Wochenende bewegt derzeit die gesamte Nation und neben der Diskussion über die richtige Bestrafung des mutmaßlichen Täters, den Kampf gegen den Islamismus und Terrorismus und Schutz der Gesellschaft, steht insbesondere die Forderung nach einer Änderung der Migrationspolitik im Fokus. Der Ruf nach konsequenteren Abschiebungen und weiteren Verschärfungen in der Migrationspolitik ertönt lauter.

Für Stephan Wefelscheid, rechtspolitischen Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ist klar: „Hier gilt es zunächst mal bestehende rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen und die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern sicherzustellen, um die Kommunen zu entlasten. Bereits vor rund einem Jahr offenbarte ein Bericht des SWR, dass sich rund 7.600 Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz befinden, deren Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, die jedoch aus unterschiedlichen Gründen, sogenannten Abschiebehemmnissen, nicht abgeschoben werden können oder dürfen und daher geduldet werden. Hinzu kämen weitere 2.300 Menschen, die ausreisepflichtig sind und bei denen keine Duldung vorliegt. In meiner Kleinen Anfrage vom 27. Oktober 2023 (Drucksache 18/7846) hat die Landesregierung mir diese Zahlen bestätigt. In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/8086) musste diese schon damals einräumen, dass sich 2.287 Personen ohne Duldung in Rheinland-Pfalz befinden, über deren Aufenthaltsort der Landesregierung keine Angaben vorliegen. So sind Land und Kommunen keinesfalls in der Lage effektiv abzuschieben. Bei all den Problematiken, die zum Scheitern einer Abschiebung führen können, muss das Land doch zumindest den Aufenthaltsort des Ausreisepflichtigen kennen, um eine Abschiebung in die Wege leiten zu können. Hierzu liegen der Landesregierung jedoch nach eigener Auskunft keine Angaben vor, so antwortete sie auf meine Anfrage. Besonders dramatisch erscheint gerade jetzt die Antwort der Landesregierung auf meine Frage, inwieweit diese insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Aktivität radikalislamistischer Gruppen eine Gefahr durch untergetauchte ausreisepflichtige Ausländer sieht.  Die lapidare Antwort Ende 2023 lautete: „Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“ Aufgrund dessen richte ich eine erneute Anfrage zu diesem Sachverhalt an die Landesregierung. Auf die Antwort darf man gespannt sein.

Darüber hinaus muss sich aber auch an den Abläufen dringend etwas ändern. Ausreisepflichtige Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, an die Kommunen zu überstellen und den örtlichen Ausländerbehörden alles Weitere aufzubürden, halte ich für den falschen Weg. Bereits mehrfach habe ich mich für einen längeren Verbleib in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende –AfA- und eine Residenzpflicht ausgesprochen und erachte es am effektivsten, wenn seitens des Landes die Rückführungen von dort aus erfolgen würden. Die Befreiung der Kommunen davon, sich um Abschiebeverfahren für Ausländer kümmern zu müssen, bei denen bereits beim Verlassen der Aufnahmeeinrichtung der Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgelehnt worden sei oder bei denen der Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung unmittelbar bevorstehe, war auch Intention des Gesetzesentwurfs der Fraktion der FREIEN WÄHLER zur Änderung des Landeaufnahmegesetzes. Leider wurde diese Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes von 18 auf bis zu 24 Monate seitens der regierungstragenden Ampelfraktionen im März dieses Jahres abgelehnt. Schon damals habe ich die Ampelfraktionen aufgefordert, für unsere Kommunen einen Beitrag für mehr Klarheit und Planbarkeit zu leisten. Konkrete gesetzliche Vorschläge der Landesregierung fehlen hier nach wie vor. Rückführungen müssen gesteuert und effektiv umgesetzt werden. Hier sehe ich klar Bund und Land in der Pflicht. Diese Aufgabe darf nicht auf die ohnehin stark belastenden Kommunen abgewälzt werden.“ Zum Hintergrund: Nach den bisherigen Berichten sei der mutmaßliche syrische Täter des tödlichen Angriffs in Solingen Ende Dezember 2022 nach Deutschland eingereist und habe in Bielefeld einen Antrag auf Asyl gestellt. Eigentlich sollte der Mann 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Zwischenzeitlich war er in Deutschland untergetaucht, so dass die Rückführung nach Bulgarien als Einreiseland (nach dem Dublin-Abkommen) gescheitert war. Wie die Bundesstaatsanwaltschaft jüngst bekanntgab, bekennt sich der mutmaßliche Täter zum sogenannten „Islamischen Staat“ und dessen Werten, Ziel des Anschlages sei demnach das Töten möglichst vieler „Ungläubiger“ gewesen.   

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