- Landtagsfraktion befürwortet dringend notwendige Unterstützung für Schausteller durch Überbrückungshilfe IV
- Land sollte mit eigenem Hilfsprogramm für Gastronomie und Veranstaltungsbranche unterstützen
- 2G plus-Regelung in Gastronomie sollte auf 2G abgestuft werden
MAINZ. Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium verkündeten am 2. Dezember die Bedingungen für die Fortführung der Corona-Hilfen bis Ende März 2022. Demnach werde die Überbrückungshilfe III Plus, die zum Ende des Jahres ausläuft, von der Überbrückungshilfe IV abgelöst. „Dass die Bundesregierung nun, wie schon lange von uns gefordert, auf die Not der Schausteller und Marktbeschicker eingeht, begrüßen wir ausdrücklich. Angesichts der auch weiterhin bestehenden pandemischen Lage wäre es aber auch dringend angebracht, wenn der Bund das von uns geforderte Entschädigungsgesetz für von Corona betroffene Selbständige endlich auf den Weg bringen würde“, betont Stephan Wefelscheid, wirtschaftspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz.
Wefelscheid ergänzt: „Wenn die Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) nun fordert, die Vergabe zusätzlicher Eigenkapitalzuschüsse auch für die Gastronomie und die Veranstaltungsbranche zu öffnen, findet dieser Vorschlag unsere volle Zustimmung. Gleichwohl sollte die Landesregierung aber auch überlegen, wie sie mit einem eigenen Landesprogramm für Abhilfe sorgen kann, sollte Schmitts Vorschlag in Berlin kein Gehör finden. Denn Gastronomie und Veranstaltungsbranche stehen aktuell vor einem Desaster.“ Diese seien schwer getroffen, insbesondere die 2G-plus-Regeln mache den Unternehmen zu schaffen. Daher schließt sich Joachim Streit, Fraktionsvorsitzender der FREIE WÄHLER, den Aussagen der Dehoga an: „2G-plus ist angesichts überlaufener Testzentren und aussterbender Innenstädte eine unzumutbare Mehrbelastung für die schon gebeutelten Unternehmen. 2G in Gastronomie sowie AHA-Regeln im Einzelhandel fördern die Akzeptanz und helfen den Betrieben in dieser unternehmerisch wichtigen Zeit.“
Über finanzielle Hilfen hinaus müsse jedoch auch ein funktionierendes Konzept auf den Weg gebracht werden, um die Umsetzung der geltenden 2G-Regeln in den Innenstädten zu vereinfachen. „Jeden Einzelhändler neben den Umsatzeinbußen auch noch mit aufwändigen Kontrollen zu belasten, ist eine Zumutung. Ein gangbares Konzept könnte sich die Regierung auf dem Weihnachtsmarkt in Mainz abschauen. Dort erhält jeder Besucher nach einmaliger Kontrolle der 2G-Bescheinigung ein für einen Tag gültiges Armband, das dann auch für den gesamten Einzelhandel als 2G-Nachweis gilt. Dieses Konzept müsste sich auch auf den Einzelhandel übertragen lassen und könnte dort viel Zeit und Unmut ersparen“, schlägt Wefelscheid vor.
Foto: Der Parlamentarische Geschäftsführer und wirtschaftspolitische Sprecher Stephan Wefelscheid mit dem „Mainzer 2G-Bändchen“, das zum Einlass auf den Weihnachtsmarkt und in den Einzelhandel berechtigt.