Entwurf des neuen LBKG wirft Fragen auf

Wefelscheid: Das Land sollte die Einsatzleitung bei Großschadensereignissen oder großen Katastrophen-Szenarien immer übernehmen müssen, wenn zentrale Abwehrmaßnahmen notwendig sind

MAINZ. Der Entwurf des neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) für Rheinland-Pfalz, das nun drei Jahre nach der Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz von Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling vorgestellt wurde, geht für Stephan Wefelscheid, Obmann der FREIEN WÄHLER im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe des Landtags Rheinland-Pfalz, in einem entscheidenden Punkt nicht weit genug.

Er wundert sich, dass das neue Landesamt für Katastrophenschutz, das im Januar 2025 in Koblenz seine Arbeit aufnehmen soll, “bei Bedarf die Einsatzleitung übernehmen könne”. Für Stephan Wefelscheid „sollte das Land die Einsatzleitung bei Großschadensereignissen oder großen Katastrophen-Szenarien immer übernehmen müssen, wenn zentrale Abwehrmaßnahmen notwendig sind. Darüber hatten wir bisher diskutiert. Mit der vorgesehenen Regelung, dass das Land die Leitung übernehmen kann, aber nicht muss, hat es die Landesregierung vermieden, Verantwortung zu übernehmen sowie den kommunalen Brand- und Katastrophenschutz zu entlasten und abzusichern. Also genau das Gegenteil von dem, was eigentlich notwendig wäre“.

Wefelscheid betont allerdings, dass „auch, wenn es mehr als drei Jahre seit der Jahrhundertflut gedauert hat, notwendige gesetzliche Änderungen anzustoßen, bin ich doch froh, dass sich endlich etwas tut“. Viele seiner Forderungen, die er auch in seinem Sondervotum des Abschlussberichtes hinterlegte, wurden tatsächlich aufgegriffen – unter anderem: echte Staatsaufsicht als Fachaufsicht über den  kommunalen Katastrophenschutz, Überprüfung der Alarm- und Einsatzpläne, Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure (BKI), Einführung des Begriffs „Katastrophenfall” (inklusive dessen Definition), Einführung des Begriffs des “Großschadensereignisses” (inklusive dessen Definition), finanzielle Hilfe für die Kommunen beim Aufbau der neuen Strukturen, Veränderung der Aktivierungserlaubnis von MoWas, neues Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz als zuständige Behörde und nicht mehr die ADD!

„Was mich allerdings mit einem Fragezeichen zurücklässt, ist der Umstand, dass das Land künftig nur noch bei radioaktiven Zwischenfällen zwingend die Einsatzleitung innehaben muss!? Früher gab es in § 24 LBKG wenigstens eine theoretische Zuständigkeit bei der ADD, darüber haben wir ja im Untersuchungsausschuss vieles gehört. Im Entwurf jetzt wird künftig das Land aber nur noch die Gesamtleitung übernehmen können, aber nicht müssen!? Das erscheint mir auf den ersten Blick nicht zwingend schlüssig. Hier besteht noch erheblicher Klärungsbedarf. Die Diskussion hat erst begonnen“, so der Ahrflutexperte der FREIEN WÄHLER.

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