Landtagsabgeordneter Stephan Wefelscheid regt Instrument zur kleinteiligen innerkommunalen Hebesatzfestlegung an / „Aufkommensneutralität verhindert nicht böse Überraschung für Immobilienbesitzer“
Ab dem Jahr 2025 soll bei der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer erstmals die neue Bemessungsgrundlage zur Anwendung kommen. Bei vielen besteht die Sorge, dass die Grundsteuer insbesondere im städtischen Raum und in Ballungsgebieten durch die Neubewertung der Immobilien drastisch steigen könnte. Dazu hat Landtagsabgeordneter Stephan Wefelscheid (FREIE WÄHLER) im Landtag in einer Kleinen Anfrage die Landesregierung Rheinland-Pfalz gefragt.
Nunmehr liegen die Antworten der Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) vor. Sie antwortet Stephan Wefelscheid klar: „Aufkommensneutralität (ist) nicht identisch mit einer Belastungsneutralität im Einzelfall.“ Für ihn ergibt sich hieraus: „Die Befürchtungen die an mich herangetragen worden sind, etwa vom Koblenzer Seniorenbeirat, dass es im Einzelfall erheblich teurer werden kann, ist real und kann von der Landesregierung auch nicht ausgeschlossen werden.“
Ausgegebenes Ziel der Bundesregierung bei der Grundsteuerreform ist die Wahrung der Aufkommensneutralität, eine strukturelle Erhöhung des Grundsteueraufkommens soll vermieden werden, dafür sollen die Kommunen ihre Hebesätze entsprechend anpassen. Wie die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wefelscheid ergab, schließt sich die Landesregierung dem Appell des Bundesgesetzgebers an. „Demnach ist den Kommunen auch in finanziell angespannter Lage zumindest nicht verwehrt, die Grundsteuer-Hebesätze zur Erreichung einer ‚Aufkommensneutralität‘ dementsprechend abzusenken“, so Wefelscheid.
Der Koblenzer Landtagsabgeordnete weiter: „Das Problem liegt aber wie vermutet in der Definition der ‚Aufkommensneutralität‘. Denn die Landesregierung bestätigt, dass nach ihrer Lesart sich die ‚Aufkommensneutralität‘ auf die Bezugseinheit ‚Kommune‘ als solche bzw. eine Vielzahl von Kommunen oder auf die Gesamtheit aller Kommunen bezieht.“
Wefelscheid bilanziert: „Damit steht fest, dass es logischer Weise bei einzelnen Steuerzahlern durchaus zu bösen Überraschungen kommen kann und wird.“
Denn je größer die Bezugseinheit „Kommune“ ist, desto unterschiedlicher sind die individuellen Grundstücke bewertet – in Städten kann der Grundstückswert pro Quadratmeter durchaus mehre Tausend Euro unterschiedlich sein. Da der Hebesatz aber einheitlich für den gesamten Bezugspunkt „Kommune“ gilt, wird es dort dann zwangsläufig zu Bescheiden kommen, die sich aus Sicht des Empfängers gegenüber den bisherigen Bescheiden rein gar nicht als „neutral“ darstellt, sondern als extrem teuer – wenngleich in der Summe der Bezugseinheit „Kommune“ sog. „Aufkommensneutralität“ erreicht wird.
„Hier zeigt sich, dass ein Instrument zur kleinteiligen innerkommunalen Hebesatzfestlegung fehlt“, so Stephan Wefelscheid. „Ein Hebesatz für Alle, egal wie groß die Kommune ist, wird das Versprechen, dass sich für den Einzelnen nichts ändern wird, nicht einhalten können. Wenn für Stadtteile mit einer Bevölkerungsdichte von großen Ortsgemeinden der gleiche Hebesatz gelten soll, wie für innerstädtische Einkaufslagen, wird dies zwangsläufig zu Problemen führen. Hier sollten größere Kommunen und Städte die Chance bekommen, mit stadtteilbezogenen Hebesätzen agieren zu können.“