Kunst am Bau – Erhalt und Pflege müssen Priorität haben

Wird 2027 das Kunstwerk von Heijo Hangen im Verwaltungszentrum zum 50. Jubiläum saniert sein?

KOBLENZ/MAINZ. Mehr Engagement für die Pflege und den langfristigen Erhalt von „Kunst am Bau“-Werken in Rheinland-Pfalz fordern Stephan Wefelscheid, Landtagsabgeordneter aus Koblenz, und Christian Altmaier, kulturpolitischer Sprecher der FREIER WÄHLER-Ratsfraktion. Die Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zeigen Handlungsbedarf auf. Gerade auch bei einem bedeutenden Kunstwerk im Koblenzer Verwaltungszentrum von Heijo Hangen.

Die FREIEN WÄHLER setzen sich für den Erhalt und die Pflege der „Kunst am Bau“-Werke in Rheinland-Pfalz ein. Diese Kunstwerke seien nicht nur Ausdruck kultureller Identität, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Baukultur des Landes. „Es darf nicht sein, dass diese Werke nach ihrer Installation in Vergessenheit geraten oder durch mangelnde Pflege Schaden nehmen“, betont Christian Altmaier. Die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Stephan Wefelscheid, MdL offenbaren jedoch Schwächen im Umgang mit diesen Kunstwerken.

Pflege und Erhaltung: Verantwortung der Bauherren

Die Landesregierung bestätigte, dass die Verpflichtung zur Pflege und baulichen Unterhaltung von „Kunst am Bau“-Werken bei den jeweiligen hausverwaltenden Dienststellen liegt. Für Hochbaumaßnahmen des Landes gilt Abschnitt E6 der „Richtlinien für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz“ (RLBau). Bei geförderten Hochbaumaßnahmen obliegt die Verantwortung den Behörden oder Einrichtungen, die das Bauwerk nutzen oder verwalten, geht aus dem Schreiben von Finanz-Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg an den Landtagsabgeordneten hervor.

„Die Regelungen sind klar, aber es fehlt an einer systematischen Überprüfung ihrer Umsetzung“, kritisiert Stephan Wefelscheid. „Es muss sichergestellt werden, dass diese Verpflichtungen auch tatsächlich eingehalten werden und die Kunstwerke nicht durch Vernachlässigung gefährdet werden.“

Sanierung und besondere Pflege: Fehlende Standards

Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Regelungen für die Substanzerhaltung von Gebäuden sinngemäß auch für Kunstwerke gelten. Konkrete Vorschriften zur Sanierung oder besonderen Pflege fehlen jedoch. Dies führt zu Unsicherheiten bei der langfristigen Erhaltung von Kunstwerken.

„Wir brauchen verbindliche Standards für die Sanierung und Pflege von ‚Kunst am Bau‘“, fordert Altmaier. „Ohne klare Vorgaben besteht das Risiko, dass wertvolle Kunstwerke durch unsachgemäße Maßnahmen beschädigt oder zerstört werden.“

Erhalt bei Eigentümerwechsel oder Umnutzung

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Umgang mit „Kunst am Bau“-Werken bei Eigentümerwechsel oder Umnutzung von Gebäuden. Die Landesregierung räumt ein, dass es keine besonderen Regelungen gibt, um den langfristigen Erhalt dieser Werke sicherzustellen. Das Urheberrecht schützt zwar die Integrität der Werke (§ 14 UrhG), doch bei baulichen Veränderungen oder Abrissmaßnahmen kommt es häufig zu Konflikten zwischen Eigentums- und Urheberrechten.

„Hier muss dringend nachgebessert werden“, so Wefelscheid. „Es braucht klare Regelungen, wie mit ‚Kunst am Bau‘-Werken bei Eigentümerwechsel oder baulichen Veränderungen umgegangen wird.“ Ein Beispiel wie energetische Sanierung und Erhalt eines Kunstwerkes funktionieren, zeige das Staatliche Eichendorff-Gymnasium in Koblenz, auf dem Wefelscheid und Altmaier gemeinsam die Schulbank drückten: „Hier wurde das großformatige Kunstwerk an der Wand zum Friedrich-Ebert-Ring von den Energiemaßnahmen eingerahmt und erhalten.“

Beispiel Koblenz: Kunstwerk von Heijo Hangen

Ein weiteres konkretes Beispiel für den Umgang mit „Kunst am Bau“ ist das Werk des Künstlers Heijo Hangen am Verwaltungszentrum Koblenz. Dieses großflächige Kunstwerk aus Pflasterflächen, Brunnenbecken und Sitzbänken wurde 1977 geschaffen und ist Teil der digitalen Kunstwerkesammlung des Landes. Laut Landesregierung wird das Kunstwerk regelmäßig gereinigt, eine umfassende Sanierung ist im Zuge der Gesamtsanierung der Liegenschaft geplant.

„Dieses Beispiel zeigt, dass eine professionelle Pflege möglich ist – aber sie darf nicht nur im Rahmen größerer Baumaßnahmen erfolgen“, mahnt Altmaier. „Die regelmäßige Erhaltung solcher Werke muss Priorität haben.“ Altmaier und Wefelscheid hoffen, dass das großflächige Kunstwerk zum 50. Jubiläum 2027 saniert ist.

Förderung des Bewusstseins für ‚Kunst am Bau‘

Die Webseite kunstundbau.rlp.de bietet umfassende Informationen über bestehende Werke sowie rechtliche Grundlagen und Wettbewerbsauslobungen. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Akzeptanz von „Kunst am Bau“ zu erhöhen.

„Die Plattform ist ein guter Ansatz, aber sie reicht nicht aus“, sagt Wefelscheid. „Wir brauchen mehr öffentliche Kampagnen und Bildungsangebote, um das Bewusstsein für diese Kunstform zu stärken.“ Aus dem Kulturausschuss der Stadt Koblenz weiß Ratsmitglied Altmaier zu berichten, dass das Mittelrhein-Museum hier mit der Sichtung, Verwaltung und Bewahrung von „Kunst am Bau“ in Koblenz beauftragt ist. Eine umfangreiche Bestandsaufnahme mit Kunstwerken in Koblenz wurde bereits vorgestellt.

„‚Kunst am Bau‘ ist ein wertvolles Kulturgut unseres Landes“, betonen Wefelscheid und Altmaier abschließend. „Wir müssen alles tun, um diese Werke zu erhalten – für uns und kommende Generationen.“

Die Fragen und Antworten kann man nachlesen im offenen Parlamentssystem OPAL: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/11635-18.pdf