Sachverständigenanhörung zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

FREIE WÄHLER-Antrag erhält Unterstützung der CDU-Fraktion

Mainz. Im Innenausschuss des Landtags stand das Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) auf der Tagesordnung, welches die FREIE WÄHLER-Fraktion im letzten Plenum eingebracht hatte. Anlass für die Gesetzesinitiative war der Umstand, dass bei Veranstaltern aufgrund von Sicherheitsauflagen große Unsicherheit herrscht. Örtliche Ordnungsbehörden werden durch den neuen § 26 Absatz 5 POG in die Pflicht genommen, zu entscheiden, ob die Vorlage eines Sicherheitskonzepts und die Einrichtung eines Ordnungsdienstes oder die Beauftragung von Wachpersonen eines gewerblichen Bewacherunternehmens notwendig ist. Dabei wird die „Kann“-Vorschrift in den Verwaltungen in der Regel als „Muss“ Vorschrift gelesen. Da die erteilten Sicherheitsauflagen faktisch und finanziell nicht darstellbar waren, hatte dies unter anderem zu Absagen von kleinen Weinfesten geführt. Mit der Gesetzesänderung möchte die FREIE WÄHLER nun eine Untergrenze für Sicherheitsauflagen einführen, damit Kleinveranstaltungen von nicht mehr als 1.000 oder 1.500 Personen zeitgleich wieder unbürokratisch und unproblematisch möglich werden. Die nunmehr erfolgte Beratung des Gesetzes im Innenausschuss des Landtags brachte eine Überraschung: Auf Antrag des Ausschussmitglieds Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, wird der Innenausschuss nun erst einmal eine Sachverständigenanhörung durchführen. Dies wurde möglich, weil auch die Vertreter der oppositionellen CDU Landtagsfraktion für die Sachverständigenanhörung gestimmt haben und damit das dafür erforderliche Quorum von ¼ der Stimmen des Ausschusses erreicht wurde.

Stephan Wefelscheid zeigte sich darüber sehr erfreut: „Ich hatte bereits im Plenum ausgeführt, dass es zwingend erforderlich ist die neuen Regelungen des POG nach einer ersten Praxisphase einer Evaluation zu unterziehen. Mit unserer Gesetzesinitiative erreichen wir nun genau dies. Denn über das Instrument der Sachverständigenanhörungen bekommen wir jetzt im Innenausschuss ein breites Bild darüber, wie sich die geänderten Vorschriften in der Praxis auf die Durchführung von Kleinst- und Kleinveranstaltungen tatsächlich auswirken. Dabei wird interessant sein zu hören, welches zusätzliche Sicherheitspersonal und welcher Materialeinsatz neuerdings erforderlich ist und was das ganze letztendlich mehr kostet. Ich erwarte mir davon auch Antworten auf die Fragen, wo man eine personenmäßige Untergrenze für die Anwendung der Vorschrift ziehen kann, ohne dass die Sicherheit der Veranstaltung in Frage stünde. Ich bin schon jetzt auf die Antworten der anzuhörenden Experten gespannt.“

So geht es weiter: Bis Mitte Juli haben die Fraktionen nun Zeit Sachverständige zu benennen. Im September erfolgt dann die Anhörung im Innenausschuss.

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