56. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid zu “Entwurf eines Landeswindenergiegesetzes” – mit Video

Gesetzentwurf der Landesregierung

Video: Landtag RLP

Zu diesem Gesetzentwurf möchte ich aus meiner persönlichen Erfahrung berichten. Denn er war bereits am 15. November Gegenstand einer Sitzung der Regionalvertretung in der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, der ich als Koblenzer Fraktionsvorsitzender im Standtrat angehöre.

Dort haben wir die Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans beschlossen. Grund waren einerseits die Änderungen im Landesentwicklungsprogramm, die eine Anpassung der Raumordnungspläne notwendig machen. Und andererseits der Blick auf die anstehende Umsetzung des „Wind-an-Land-Gesetzes“ der Bundesregierung, wonach bis 2032 2,2 Prozent der Fläche Rheinland-Pfalz als Windenergiegebiet ausgewiesen sein und das mit dem hier zur Debatte stehenden Landeswindenergiegebietegesetz auf die Landesebene übertragen werden soll. Sie sehen: auf Ebene der Raumordnung ist diese Entwicklung schon eingepreist, jetzt geht es in die Umsetzung.

Und das halte ich auch für richtig, denn so geben wir den Kommunen und den Planern vor Ort die dringend notwendige Orientierung wie es weitergeht. Viele Kommunen warten geradezu darauf, endlich Windräder zu bekommen, denn diese bedeuten erhebliche Mehreinnahmen für die Gemeindekassen, also: Kita-Renovierungen, Straßensanierungen, aufblühende Ortskerne. Gerade im Norden des Landes haben das viele Bürgermeister und Gemeinderäte bereits begriffen und sanieren so ihre Haushalte.

Zu den eigentlichen Zielsetzungen: Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen in den jeweiligen Planungsgemeinschaften als Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Bis dahin, und das halte ich für eine glückliche Lösung, können die Planungsgemeinschaften untereinander Flächen ausgleichen. Wenn also beispielsweise die Pfalz sagt, wir haben nicht genug Platz für Windräder, dann könnte etwa die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald einspringen und Flächen quasi übernehmen.

Für die zweite Runde, also das Ziel von 2,2 Prozent landesweit bis 2030, soll dann laut der Begründung des Gesetzes eine Potenzialanalyse durchgeführt werden. Mittels dieser wird ermittelt, welche Planungsgemeinschaft wie viel Kapazität zur Ausweisung von Windenergiegebieten hat. An andere Planungsgemeinschaften übertragene Überhangflächen werden dann wieder der ursprünglichen Region zugeschlagen.

Diese Flexibilisierung in zwei Schritten und die dennoch klare Zielrichtung halte ich für den richtigen Weg, um schnellstmöglich und unter Berücksichtigung der regionsspezifischen Bedingungen die Windenergie voranzubringen. 

Entscheidend ist jetzt, dass alle betroffenen Akteure und insbesondere die kommunalen Entscheidungsträger intensiv eingebunden und mitgenommen werden. Denn ohne deren aktives Mitwirken können die Planungsgemeinschaften zwar Gebiete ausweisen. Ob dort aber tatsächlich im Sinne der regionalen Wertschöpfung und der dort ansässigen Menschen und Unternehmen auch zeitnah Windenergie erzeugt wird, hängt an den Verantwortlichen vor Ort. Ohne diese ist das ambitionierte Ziel der Energiewende nicht zu erreichen.

Und auch wenn jetzt die Themen Wind und Solar endlich vorangebracht werden, dürfen wir die Netzinfrastruktur und Stromspeicher nicht länger vernachlässigen. Ohne diese Komponenten bleiben wir abhängig von fossilen Energieträgern und behalten damit die viel zu hohen Energiepreise. Hier erwarte ich mir auch für die Planungsgemeinschaften endlich klare Leitlinien, um den Ausbau von Speichern und Infrastruktur zu flankieren.

Es gilt das gesprochene Wort.

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