FREIE WÄHLER-Gesetzentwurf würde Kommunen dringend benötigte Zeit verschaffen
MAINZ. Wie Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) am Mittwoch in Mainz mitteilte, soll die Verteilung von Asylsuchenden auf die rheinland-pfälzischen Kommunen zwischen den Jahren ausgesetzt und ab Januar reduziert werden. Doch dies dürfte nicht von Dauer sein: Die Ministerin rechnet laut einem Artikel in der RHEINPFALZ damit, dass diese Zahlen nach den Wintermonaten wieder ansteigen werden. Um die Kommunen zu entlasten, hatte die FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz in der jüngsten Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags einen Gesetzentwurf eingebracht, über den nun im federführenden Integrationsausschuss beraten werden soll.
Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER sieht vor, dass Rheinland-Pfalz von der Länderöffnungsklausel des § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes Gebrauch macht. Dadurch würde in den entsprechenden Fällen die Verpflichtung zum Wohnen in den ländereigenen Erstaufnahmeeinrichtungen um sechs Monate – von bisher 18 auf nun 24 Monate – verlängert. „Durch die zusätzlichen sechs Monate Verweildauer in den Aufnahmeeinrichtungen gewinnen die Kommunen die dringend benötigte Zeit, die bereits überstellten Flüchtlinge unterzubringen. Zudem würden sie davon befreit, sich um Abschiebeverfahren für Ausländer kümmern zu müssen, bei denen bereits bei Verlassen der Aufnahmeeinrichtung der Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgelehnt wurde oder bei denen der Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung unmittelbar bevorsteht“, erklärt Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion. „Dies würde zudem die von der Bundesregierung geforderte Intensivierung von Abschiebungen erleichtern, da binnen 24 Monaten in der Regel auch ein vollzugsfähiger Abschiebebescheid vorliegen müsste“, so Wefelscheid weiter.
Aktuell befinden sich auf unsere Kommunen verteilt – wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Wefelscheid mitteilte – 2.287 Personen, die ausreisepflichtig sind und bei denen keine Duldung vorliegt. „Dass die Flüchtlingszahlen über die Wintermonate zurückgehen, verschafft unseren Kommunen bestenfalls eine kurze Verschnaufpause. Wir müssen aber darauf vorbereitet sein, dass wieder mehr Menschen zu uns kommen werden. Wenn Rheinland-Pfalz von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen würde, könnte die Belastung unserer Kommunen spürbar abgeschwächt werden“, gibt Wefelscheid zu Bedenken.
Hoffnung auf Entlastung macht auch die historische Einigung zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem, auf das sich die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission am Mittwoch geeinigt haben. Demnach muss künftig jede Person an den EU-Außengrenzen strikt kontrolliert und registriert werden und kann dafür bis zu 12 Wochen an der Grenze festgehalten werden. Wer nur geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, wird ein rechtsstaatliches Asylverfahren an den Außengrenzen durchlaufen und im Fall einer Ablehnung von dort aus zurückkehren müssen. Ein ganz ähnliches Vorgehen also, wie es der FREIE WÄHLER-Fraktion für die hiesigen Aufnahmeeinrichtungen vorschlägt. „Die Einigung auf EU-Ebene lässt zwar hoffen, dass insgesamt weniger Geflüchtete zu uns kommen, die keine oder nur eine geringe Aussicht auf Asyl in unserem Land haben – ist aber keine Garantie dafür. Jeder Antrag muss trotz allem hier bei uns geprüft werden – und die Menschen sollten eben erst dann auf die Kommunen verteilt werden, wenn sicher ist, dass sie auch hierbleiben dürfen. Zumal die Umsetzung der EU-Richtlinien noch dauern wird“, macht Wefelscheid deutlich.