33. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid zum „Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER-Fraktion) – mit Video

Video: Landtag RLP

Feste feiern und keine Festungen errichten, darum geht es den FREIEN WÄHLER, die auch kleine Feste und damit das Brauchtum in Rheinland-Pfalz bewahren wollen. Daher hatten wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 26 Absatz 5 POG eingebracht, damit schnellstmöglich die rheinland-pfälzische Fest- und Veranstaltungskultur durch die Einführung einer Untergrenze für die prognostizierte Personenzahl „Kleinstveranstaltungen“ gesichert wird, indem künftig „Kleinstveranstaltungen von voraussichtlich zeitgleich nicht mehr als 1500 Personen von den genannten ordnungsbehördlichen Vorgaben ausgenommen werden.

Und wir FREIEN WÄHLER fühlen uns nach den Diskussionen und Ergebnissen aus der Expertenanhörung im Innenausschuss des Landtages in unserer Auffassung bestätigt, dass es schnellstmöglich Erleichterungen für kleinste und kleine Veranstaltungen und deren Organisatoren braucht, denn die derzeitigen Vorgaben komplizieren die Durchführung vieler Veranstaltungen.

Richten wir unseren Blick nach Bernkastel-Kues: Dort hatte es deshalb jüngst eine Demonstration, statt des traditionellen Umzuges gegeben. Dort wurden auch Protestschilder mit dem Hinweis „Das Brauchtum stirbt, dank POG, das tut uns weh!“ hochgehalten. Die verschärften Auflagen, zu denen auch ein frühzeitiges Vorlegen von umfassenden Sicherheitskonzepten gehören kann, sehen viele als kaum umsetzbar an. Die Lust, im Ehrenamt noch kleine Veranstaltungen zu organisieren, ist auf dem Tiefpunkt angekommen. Hier müssen wir uns der Gefahr stellen, dass bei allem Verständnis für Sicherheitsbelange, am Ende des Tages die Ehrenamtler schlicht das Interesse verlieren, noch etwas auf die Beine zu stellen. Bedauerlich, wird doch in diesem Bundesland das ehrenamtliche Engagement großgeschrieben.

Verantwortung darf hier nicht zulasten unserer Bürger verlagert werden, denn für die Sicherheit bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist mal in erster Linie der Staat mit seinem kommunalen Vollzugsdienst und der Polizei zuständig. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Das ist unser Staatssystem, dafür zahlen wir Steuern. Leider erleben wir aber in den letzten Jahren immer häufiger, dass der Staat durch Aufgabenübertragung versucht, sich aus seiner ureigenen Verantwortung zu stehlen. Für mich ziemlich entlarvend war insofern auch die Ausführung des Sachverständigen Prof. Dr. Zöller von der Universität München, wenn er ausführte, dass vermeintliche Freiheiten der Veranstalter in der Vorbereitungsphase aller Voraussicht nach durch erhebliche Mehrbelastung der staatlichen Sicherheitskräfte, also insbesondere der Polizei, erkauft würden.“ Dieses „Erkaufen vermeintlicher Freiheiten“ kann ich allerdings nicht erkennen. Denn wo private Sicherheitsdienste und –konzepte fehlen, müssen diese Aufgaben eben durch Polizei und Ordnungsämter gelöst werden. Es war jahrzehntelang kein Problem, Kleinst- und Kleinfeste stattfinden zu lassen, ohne dass es zu gravierenden Problemen kam. Denn bei diesen Festen mit bis zu 1.500 Besuchern geht es nicht um die Duisburger Love Parade, sondern um kleine regionale Dorfveranstaltungen. Ich verstehe, dass man den Veranstalter ab einer gewissen Personengruppe an den Sicherheitskosten beteiligen will. Dieser hat dann aber auch entsprechende Einnahmen und kann das alles stemmen. Dass aber Ehrenamtler, die ihr kleines Dorffest organisieren wollen, ebenfalls solchen Prüfungen und gegebenenfalls Auflagen unterzogen werden sollen, halten wir für nicht vertretbar.

Rückmeldungen aus dem ganzen Land belegen, dass es für Vereine immer schwieriger wird und Veranstaltungen unter freiem Himmel und ohne Einzäunung nahezu undurchführbar werden. Damit geht aber ein Stück Heimat verloren, das Flair an der Mosel oder in der Pfalz lebt auch durch Kerwe- und Weinfeste. Das betrifft auch Ernte-Dank-Umzüge oder Fronleichnamsprozessionen. Damit steht ein Stück kultureller Geschichte auf dem Spiel. Wir FREIE WÄHLER wollen dies nicht und wie der nun eingereichte Änderungsantrag der CDU zeigt, diese auch nicht.

Die nunmehr von der CDU vorgeschlagene Änderungen war bereits Gegenstand der Expertenanhörung im Innenausschuss im September dieses Jahrs und entspricht weitestgehend dem Vorschlag, den der von uns benannte Experte Rechtsanwalt Volker Löhr aus Bonn zur Verbesserung der Rechtslage unterbreitet hat. Wird die von uns vorgeschlagene Untergrenze von 1.500 Personen im Entwurf der CDU in § 26 Abs. 5 Satz 2 POG nicht aufgegriffen, so ändert dies nichts an der grundsätzlichen Wertung, dass die Festlegung einer Personenzahl bzw. Personendichte der richtige Ansatz für die Bewertung eines Gefährdungspotentials ist. Sieht die bisherige Gesetzessystematik diese Grenzziehung doch selber vor.

Ich hatte bereits bei Einbringung des Gesetzesentwurfs ausgeführt, dass wir auch für alternative Regelungsansätze offenstehen, soweit diese den Kern des Problems zu lösen geeignet sind. Die hier als Ausfluss der Expertenanhörung von Herrn Rechtsanwalt Löhr gewählten Ergänzungen von § 26 Abs. 5 POG erachten wir als in diesem Sinne sachgerecht und stimmen daher dem Änderungsantrag der CDU zu. Die Ampelfraktionen sollten sich diesem Vorschlag ebenfalls anschließen, wenn sie die Rechtslage zum Wohle der vielen Ehrenamtlichen in diesem Land verbessern wollen. Ich bin gespannt auf die Abstimmung!

Es gilt das gesprochene Wort.

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