Neubau statt Sanierung für Justiz und JVA in Koblenz

Wefelscheid: Kostenintensive Sanierung wird Raumbedarf nicht nachhaltig lösen / Neubau am Bubenheimer Berg sollte mit Priorität verfolgt werden

KOBLENZ. „Die bauliche Weiterentwicklung des Justizstandorts Koblenz muss endlich nachhaltig vorangetrieben werden. Der Flickenteppich muss endlich enden und auf den attraktiven Freiflächen zusammen mit der Stadt Koblenz ein zukunftsweisender Standort gefunden werden. Für mich bietet sich da die von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Koblenz mbH vermarktete Gewerbe- und Industriegrundstücke am Bubenheimer Berg an – getreu deren Motto: Kompetent, schnell, unbürokratisch”, so Stephan Wefelscheid, MdL, rechtspolitischer Sprecher der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion sowie Koblenzer Stadtratsmitglied und dortiger Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER.

Der bauliche Zustand und die Sanierung der rheinland-pfälzischen Justizgebäude ist ein regelmäßiger Gegenstand parlamentarischer Initiativen der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion. Koblenz nimmt dabei als größter Justizstandort eine besondere Rolle ein. Als gebürtiger Koblenzer und Rechtsanwalt war es Wefelscheid daher ein dringendes Anliegen, den Sachstand der baulichen Weiterentwicklung des Justizstandorts Koblenz von Justiz- und Finanzministerium zu erfahren. Er hatte daher die Landesregierung im Rechtsausschuss um Berichterstattung gebeten. Mit Antwort des Justizministeriums vom 15. Dezember 2022 räumte die Landesregierung ein, dass im Bereich der Koblenzer Justizgebäude weiterhin Herausforderungen bestehen, etwa beim baulichen Sanierungsbedarf. Im Laufe des Jahres 2023 solle bei der Justizvollzugsanstalt (JVA) Koblenz sukzessive mit Sanierung etwa der Anstaltsmauer, der Wasser- und Abwasserleitungen, der Erneuerung der Haftraumtüren und Schlösser sowie der Erneuerung der Elektroinstallation und in der Folge auch der Anpassung der Notstromversorgung begonnen werden. Mit einer Bauzeit von mehr als sechs Jahren wird seitens des zuständigen Landesbetriebes Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) gerechnet.

Das unter Denkmalschutz stehende Hauptjustizgebäude in der Karmeliterstraße befände sich gerade in der Sanierung, so die Landesregierung. So sei etwa mit großem Aufwand die schadhaft gewordene Natursteinfassade zwischenzeitlich zwar abgenommen und bis zu ihrer Erneuerung vorläufig durch einen Verputz ersetzt worden, Jedoch sei mittelfristig eine Generalsanierung des Gebäudes erforderlich. Hier sei man derzeit noch im Status der vorbereitenden Untersuchungen des Gebäudebestands. Bereits jetzt stehe aber schon fest, dass das Hauptjustizgebäude Koblenz nicht im laufenden Betrieb saniert werden könne.

Neben der interimsweisen Unterbringung von Land- und Amtsgericht während der Sanierungszeit in einer anderen Liegenschaft, stellt sich bereits aktuell ein Raumproblem im Bereich der Sitzungssäle der Koblenzer Gerichte. Die Landesregierung führt in ihrer Antwort auf Wefelscheids Antrag weiter aus: Dieses Raumproblem beruhte nicht nur auf der Pandemie, sondern auch auf der deutlich wahrnehmbaren Entwicklung, dass im Bereich von Strafsachen zunehmend mehr Großverfahren mit vielen Beteiligten verhandelt werden müssen. Grundfläche und Anzahl der benötigten großen Sitzungssäle würden zusätzliche Maßnahmen zur Erfüllung des aktuellen Bedarfs verlangen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist im Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts die Bibliothek wieder in einen Sitzungssaal rückgebaut worden. Im Hauptjustizgebäude Koblenz solle zudem die in dem bisherigen Umfang nicht mehr benötigte Bibliothek zu einem insbesondere für Strafverfahren benötigten weiteren großen Sitzungssaal umgebaut werden. Gleichfalls seien Entlastungen im Bürobereich erforderlich geworden.

Aktuell seien allerdings konkrete Neubauten für die Justiz in Koblenz nicht in Planung, so das Justizministerium. Die vorhandenen Bestandsgebäude sollen bei Bedarf im erforderlichen Umfang saniert und bestehende strukturelle Defizite im Rahmen dieser Maßnahmen durch Umbauten im Bestand behoben werden.

„Die Vorstellung, das Amts- und Landgericht während der Sanierung des Hauptjustizgebäudes mal eben andernorts in Koblenz unterzubringen, dürfte angesichts des aktuell angespannten Immobilienmarktes schlicht unmöglich sein. Bei der hohen Nachfrage nach Gewerbeimmobilien sehe ich für dieses Manöver keine Chance“, bilanziert Stephan Wefelscheid – und ergänzt, der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) täte daher gut daran, die von ihm angedachte Sanierungsplanung zu stoppen und diese Kosten einzusparen. „Stattdessen sollte der LBB zusammen mit Stadt und Rat besprechen, welche Grundstücke in Koblenz für den Neubau eines kombinierten Justizstandorts Amts-, Landgericht und JVA geeignet wären. Zumal die JVA Koblenz in die Jahre gekommen ist und auch der Standort inmitten des wertvollen Wohngebietes Karthause nicht optimal erscheint.

Wefelscheid hätte auch schon eine Idee für diesen Standort: Die WFG Koblenz entwickelt gerade die Konversionsfläche Bubenheimer Berg. Dort, direkt gelegen an der B 9 und in unmittelbarer Nähe zur A 48, könnte aus meiner Sicht ein geeigneter Standort sein. Diese Alternativplanung gilt es nun politisch zu diskutieren, bevor weitere Kosten entstehen.”

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