Campingplatz-Betreiber dürfen nicht durchs Raster fallen

Wefelscheid sieht Nachbesserungsbedarf der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung

Viele Anfragen von Campingplatz-Betreibern zur gerade verabschiedeten 22. Corona-Bekämpfungsverordnung (22. CoBeLVO) des Landes Rheinlad-Pfalz erreichten die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion am Tag vor dem „langen“ Wochenende. Die Campingplatz-Betreiber kritisieren, dass sie in der neuen CoBeLVO nicht entsprechend berücksichtigt worden sind.

„Im Interesse des Tourismusstandorts Rheinland-Pfalz und aller Campingplatz-Betreiber sowie -besucher muss die Landesregierung unverzüglich nachbessern“, fordert Stephan Wefelscheid, tourismuspolitischer Sprecher der FW-Landtagsfraktion.

Die Campingplatz-Betreiber dürfen nur Campingfreunde, deren Fahrzeuge über ein eigenes Sanitärabteil verfügen, als Gäste aufnehmen, da die Sanitäranlagen der Plätze geschlossen bleiben müssen. Zelt-Camper und Fahrzeuge ohne Sanitärabteil müssen also draußen bleiben.

„Es kann nicht angehen, dass in Landkreisen mit Inzidenzwerten weit unter 50 für Campingplatz-Betreiber die gleichen Bedingungen gelten wie in der Hochphase der Pandemie. Wenn die Gastronomie und Schwimmbäder ihre Toiletten- bzw. Sanitäranlagen öffnen dürfen, muss dies auch für Campingplätze gelten“, so Wefelscheid. „Zumal die Campingplatz-Betreiber im Sommer 2020 bewiesen haben, dass ihr Hygienekonzept funktioniert. Somit sollte doch einer Öffnung und Aufnahme aller Gäste nichts im Wege stehen.“

Nach oben scrollen