Ausländer ohne Duldung:  Landesregierung hat keinen Überblick über Aufenthaltsorte

Stephan Wefelscheid erneuert Forderung nach Residenzpflicht

MAINZ. Nach Bericht des SWR (25. Oktober 2023) befinden sich rund 7.600 Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz, deren Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, die jedoch aus unterschiedlichen Gründen, sogenannten Abschiebehemmnissen, nicht abgeschoben werden können oder dürfen und daher geduldet werden. Hinzu kämen weitere 2.300 Menschen, die ausreisepflichtig sind und bei denen keine Duldung vorliegt. Diese Zahlen wurden Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, in der Antwort auf seine Kleine Anfrage bestätigt. Er hatte den SWR-Bericht zum Anlass genommen, die Landesregierung zur Situation geduldeter und nicht geduldeter Ausländer in Rheinland-Pfalz zu befragen.

Spannend: Die 7.577 geduldeten Personen (Stichtag 31. August 2023) stammen aus mehr als 85 Herkunftsländern, darunter auch Überseeländern wie die Philippinen, Vietnam, Sri Lanka, Mauritius oder auch aus palästinensischen Gebieten. Ferner zählen zu der Gruppe der Personen mit einer Duldung auch 57 Staatenlose und 133 Personen mit ungeklärtem Herkunftsland.

Stephan Wefelscheid sieht darin erhebliche finanzielle, aber auch administrative Herausforderungen: „Die Unterbringung der Personen mit Duldung stellt unsere Kommunen vor große Herausforderungen und die Situation hat sich in den letzten Monaten zusehends verschärft. Die Kommunen sind am Limit. Laut Antwort der Landesregierung befinden sich zwar nur 13 Personen mit Duldung in der Unterbringung seitens der Stadtverwaltung Trier, jedoch handelt es sich hierbei um eine Außenstelle. Die Höchstlast bei der Unterbringung in Rheinland-Pfalz liegt aktuell beim Landkreis Mayen-Koblenz mit 565 Personen. Die Duldungsgründe sind vielfältig und reichen von völkerrechtlichen oder humanitären Gründen über tatsächliche oder rechtliche Gründe.  Doch, auch wenn die Anwesenheit für ein Strafverfahren für sachgerecht erachtet wird, politisches oder öffentliches Interesse besteht, die Identität der Person ungeklärt ist oder Reisedokumente fehlen, besteht ein Duldungsgrund.“

Zudem wollte Wefelscheid wissen, wo und warum sich in diesem Land ausreisepflichtige, nicht geduldete Menschen befinden, wie diese untergebracht sind und ob auch Menschen im Land sind, deren Aufenthaltsort den zuständigen Behörden nicht bekannt ist. Laut Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage liegen der Landesregierung zu Personen ohne Duldung keine Angaben vor. Wo diese sich aufhalten, ist dem Land also nicht bekannt! Das auf Bundesebene zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könne wiederum keine Daten zur Verfügung stellen, da es nicht der parlamentarischen Kontrolle des Landtags Rheinland-Pfalz unterläge, heißt es.

Die Antwort erschreckt Stephan Wefelscheid: „Da sind beim Land 2.287 Personen ohne Duldung erfasst, aber der Landesregierung liegen über deren Aufenthaltsorte keine Angaben vor.“ Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der FREIEN WÄHLER ist dies ein Anlass, seine jüngsten Forderungen nach einer Residenzpflicht zu erneuern. „Die Antwort der Landesregierung bestätigt meine Befürchtungen. Das Land agiert im Blindflug und ist nicht in der Lage, effektiv abzuschieben.  Ich würde mir wünschen, dass daher zum einen die Aufenthaltsdauer in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende –AfA- verlängert wird und zudem zeitnah eine Residenzpflicht eingeführt wird. Denn das Land muss jederzeit wissen können, wo sich Personen ohne Duldung in unserem Land aufhalten.“

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