Anwohnerparken darf nicht zum Luxus werden

Maß und Mitte sind bei Festsetzung der Parkgebühren oberstes Gebot

MAINZ. Kommunen sollen künftig die Gebührensätze fürs Anwohnerparken selbst festlegen dürfen – so zumindest die Absicht der Landesregierung. Und das über die bislang bestehende Obergrenze in Höhe von jährlich 30,70 € hinaus.

Joachim Streit, FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzender im Landtag verweist auf Gebührengrundsätze, wie sie zum Beispiel in §3 des Landesgebührengesetzes niedergeschrieben sind. Dort steht: Die Gebührengrundsätze sind so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Kostenschuldner andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht.

„Es besteht die Gefahr, dass hier unter dem Etikettenschwindel der ,Freigabe der Festsetzung von Gebühren auf die Kommunen‘ die Tür geöffnet wird, die Preisscheibe ins Unendliche zu drehen“, so Streit – und ergänzt: „Wer in der Innenstadt wohnt, hat schon hohe Mieten zu tragen, wenn jetzt noch an der Schraube Parkausweis gedreht wird, können sich in Zukunft nur noch Reiche das Wohnen in der Innenstadt leisten. Wer höhere Verwaltungsgebühren haben möchte, muss auch nachweisen, dass sie entstehen und das im Wettbewerb der Kommunen auch erklären. Dieses Recht haben die Bürger!“ Es müsse ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Verwaltungsaufwand und den Kosten für die Bürger bestehen. Die bisherige Deckelung des Parkausweises in Rheinland-Pfalz auf 30,70 € pro Jahr sei sicherlich diskussionswürdig, eine Verzwölfachung der Kosten wie zum Beispiel in Freiburg könne aber nicht zur Debatte stehen.

Der Rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Wefelscheid, zugleich Stadtrat in Koblenz, legt den Finger in die Wunde: „Das Ganze birgt die Gefahr, dass die ADD bei finanzschwachen Städten im Rahmen der Kommunalaufsicht die Daumenschrauben anzieht und sie zu immer höheren Gebühren zwingt. Damit wird aus den Gebühren für den Anwohnerparkausweis eine neue Steuer zur Deckung des allgemeinen Haushalts. Hier können wir als FREIE WÄHLER nur sagen: Wehret den Anfängen!“

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