Änderung des Landesaufnahmegesetzes: Ampelfraktionen vergeben Chance auf Optionen für die Zukunft

Ampel-Koalition lehnt Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER-Fraktion zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 18 auf bis zu 24 Monate ab

MAINZ. Mit völligem Unverständnis reagierte Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, auf die Ablehnung der regierungstragenden Ampelfraktionen zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes: „Es mag ja sein, dass in Rheinland-Pfalz bei nur wenigen Geflüchteten ein längerer Aufenthalt als 18 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung erforderlich sei, weil in Rheinland-Pfalz die Verfahren so zügig laufen würden. Aus diesen Umständen allerdings eine handfeste Prognose für die Zukunft ableiten zu können, erachte ich als relativ fahrlässig. Was macht denn die Landesregierung, wenn die Zahlen der Geflüchteten sprunghaft ansteigen sollten oder aufgrund von unvorhergesehenen Personalengpässen die Bearbeitung von Asylverfahren ins Stocken gerät? Ich als zuständiger Minister wäre dann jedenfalls froh, wenn das Landesaufnahmegesetz die Möglichkeit vorsehen würde, Asylbewerber auch länger als 18 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung halten zu dürfen. Ich hoffe für die zuständige Ministerin Binz sehr, dass diese Szenarien nicht eintreten werden. Sollte dies passieren, werde ich allerdings der Erste sein, der sie damit konfrontieren wird.“

Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich in der 63. Plenarsitzung am Donnerstag in zweiter Beratung mit dem Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER-Fraktion zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes befasst. Trotz deutlicher Stimmen aus den Kommunen, die den Gesetzesvorstoß befürworten, wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen der regierungstragenden Ampel-Fraktionen abgelehnt. Mit der Gesetzesänderung wollte die FREIE WÄHLER-Fraktion eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes von 18 auf bis zu 24 Monate zur Entlastung der kommunalen Unterbringungsmöglichkeiten und kommunalen Verwaltungen erreichen. Das zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landeaufnahmegesetzes durchgeführte Anhörverfahren hatte deutlich gezeigt: Die kommunalen Vertreter stehen unter hoher Belastung und Herausforderungen bei Aufnahme, Versorgung und Integrationsarbeit der Asylbegehrenden und Geflüchteten. Optimierungspotenzial für den hohen Personal- und Sachaufwand wurde an vielen Stellen gesehen. Nach Ansicht des Direktors des Landkreistags, Andreas Göbel, sei bei dem Gesetzentwurf zu bedenken, dass die Lage im Moment nur aus retroperspektivischer Sicht betrachtet werde, dabei wirke dieser doch für die Zukunft.

Wefelscheid sieht in der ablehnenden Haltung der Ampelfraktion eine vertane Chance. „Auch Rheinland-Pfalz ist in der Pflicht, seinen Beitrag zur Begrenzung der irregulären Migration zu leisten, damit das Vertrauen unserer Bürger und die Akzeptanz für Zuwanderung nicht verloren gehen. Dies bedeutet auch, bestehende Regelungen zu überprüfen, zur Anwendung zu bringen – wie etwa auch die bestehende Möglichkeit nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Arbeitsgelegenheiten zu schaffen – und diese auch weiterzuentwickeln. Dafür gilt es Optionen zu bedenken. Und auch der eingebrachte Änderungsvorschlag ist in diesem Kontext zu sehen. Relevant ist, welchen Beitrag der Gesetzentwurf für die Zukunft erweisen kann. Und da sehen wir ihn als Beitrag für mehr Klarheit und Planbarkeit für unsere Kommunen. Die Ampelfraktionen haben unseren Vorschlag abgelehnt, ohne aber zu sagen, welche gesetzlichen Änderungen sie selbst für erforderlich halten. Darauf kommt es aber gerade an. Einfach nur Gesetze der Opposition abzulehnen, ist zu einfach. Ich erwarte jetzt, dass die Landesregierung konkrete gesetzliche Vorschläge unterbreitet!“

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