41. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid “Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung

Gesetzentwurf der Landesregierung

Im Juni 2022 haben wir mit der Verabschiedung des Architektengesetzes den Grundstein für die heutige Entscheidung gelegt: Auf Wunsch der Architektenkammer Rheinland-Pfalz haben wir alle für die Einführung einer freiwilligen Juniormitgliedschaft bei der Kammer gestimmt.

Sie wissen, wie viele andere öffentliche Institutionen, ist die Architektenkammer auch auf das Engagement in ihrer Kammer angewiesen. Deswegen war es ihr besonderer Wunsch, eine Juniormitgliedschaft für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen der jeweiligen Fachrichtung einzuführen und damit auch ein Stück weit den Nachwuchs zu fördern, den Nachwuchs schon frühzeitiger in die Kammerarbeit einzubinden, Verantwortung zu übertragen und damit auch einen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung zu leisten.

Die Einführung einer freiwilligen Juniormitgliedschaft ist nicht nur eine Maßnahme der Nachwuchsgewinnung gewesen, sondern bietet auch die Möglichkeit, dass junge Menschen, die den Studienabschluss geschafft haben und jetzt am Übergang ins Berufsleben stehen, auf ihre Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Architektenkammer und damit auch die Möglichkeit, den Einstieg in die Verbandsarbeit zu schaffen, hingewiesen werden.

Mein Fraktionskollege Joachim Streit hat es bereits in der damaligen Beratung betont: „Deutschland gehen die Fachkräfte aus.“ Deshalb ist es nur konsequent, nach der Einführung der Juniormitgliedschaft auch die einfache Möglichkeit zu schaffen, durch einen Beitritt in die Versorgungskasse den jungen Menschen eine Rentenperspektive zu bieten. In diesem Sinne begleiten auch wir dieses Gesetz positiv und hoffen auf einen zügigen Beschluss im Sinne der angehenden jungen Architektinnen und Architekten. Die FREIEN WÄHLER stimmen diesem Staatsvertrag gerne zu.

Es gilt das gesprochene Wort.

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