Die Immobilienpreise steigen, das Wohnen wird immer teurer, in manchen städtischen Gebieten für viele Menschen gar unbezahlbar. Da kann sich glücklich schätzen, wer ein eigenes abbezahltes Haus oder Wohnung sein eigen nennt. Über viele Generationen war es Lebensaufgabe für sich selbst im Alter und für die Nachkommen ein solches Eigenheim zu schaffen. So wurden Häuser gebaut, bewohnt und später an die nächste Generation vererbt. Viele Kinder leben heute mit ihren eigenen Kindern in dem Haus, in dem sie selber bei ihren Eltern groß geworden sind. Doch dieses gesellschaftspolitisch sinnvolle Modell droht sein Ende zu finden.
Die Steuerfreibeträge, bis zu denen ohne steuerliche Belastung geerbt werden kann, wurden seit dem Jahr 2009 nicht mehr angehoben. Und das, obwohl seitdem Immobilien im Durchschnitt mehr als 120 Prozent teurer geworden sind. Dazu kommt die Anhebung des Faktors, mit dem der Wert der Immobilie zusätzlich multipliziert wird und der je nach Lage variiert. Im Endeffekt, so können Sie es auch dem Rechenbeispiel in unserem Antrag entnehmen, wird für eine in 2009 noch steuerfrei vererbte Immobilie Stand diesen Jahres eine saftige Steuer fällig. Seit 2009 hat sich in Rheinland-Pfalz das jährlich festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen mehr als verdoppelt, wohingegen die Fallzahlen im gleichen Zeitraum nur um rund 40% gestiegen sind. Waren es 2012 noch 159 Millionen Euro, sind es 2021 sage und schreibe 407 Millionen Euro, Tendenz aufgrund der geänderten Berechnungsfaktoren weiter steigend. Rheinland-Pfalz hat also überproportional gut an den gestiegenen Immobilienpreisen partizipiert, ohne hingegen für eine Anhebung der Freibeträge zu sorgen.
Schaut man sich den Gesetzesentwurf der Bundesregierung an, mit welchem 2009 die Freibeträge auf den aktuellen Stand angepasst wurden, lässt dies aufhorchen. Dort heißt es in der Drucksache16/7918 vom 28.01.2008 unter A zu Problem und Ziel: „Der Gesetzentwurf zielt auf eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen ab. Deutlich höhere persönliche Freibeträge garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommt.“
Und in der Begründung zu diesem Gesetz heißt es auf Seite 23 unter A. 1.: „Deutlich höhere persönliche Freibeträge sorgen dafür, dass nicht mehr Steuerpflichtige als bisher von der Steuer belastet werden. Dies gilt insbesondere für Vermögensübergänge im engen familiären Umfeld. Wer Vermögen von den Großeltern, Eltern oder dem Ehepartner übertragen bekommt, wird in den meisten Fällen keine Steuer zahlen müssen. Damit wird auch sichergestellt, dass übergehendes Vermögen in etwa in Höhe des durchschnittlichen Werts eines Einfamilienhauses freigestellt wird. Damit wird auch sichergestellt, dass übergehendes Vermögen in etwa in Höhe des durchschnittlichen Werts eines Einfamilienhauses freigestellt wird.“ So die amtliche Begründung der Freibeträge von 2009.
Die von mir eben aufgeführte Entwicklung der erzielten Erbschaft- und Schenkungssteuer zeigt da was Anderes. Wenn ich mir allein ansehe, wie sich die Immobilienpreise bei mir auf der Altkarthause in Koblenz nach oben entwickelt haben, bleibt von der Idee des Bundesgesetzgebers, dass übergehendes Vermögen in etwa in Höhe des durchschnittlichen Werts eines Einfamilienhauses freigestellt wird, nur in den seltensten Fällen etwas übrig. Vielmehr wird das Gegenteil zur Regel. Mit all den Folgen, die eine Steuerlast für den Erben zur Folge hat, bis hin zum Notverkauf des Hauses. Als Kommunalpolitiker weiß ich von den städtebaulichen Folgen dieser Entwicklung zu berichten. Stück für Stück weichen Ein- und Mehrfamilienhäuser großen neuen Wohneinheiten, es wird nachverdichtet und der Stadtteil ändert sich grundlegend. Gentrifizierung, beschleunigt durch Notverkäufe wegen zu bezahlender Erbschaftssteuer.
13 Jahre nach der letzten Anpassung ist es nun allerhöchste Zeit, die Freibeträge auf ein sozialverträgliches Maß anzupassen. Mit dieser Forderung stehen wir FREIE WÄHLER nicht allein. Ich möchte an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass eine Anhebung der Freibeträge bereits von vielen auch aus den Reihen der Ampel und insbesondere der FDP gefordert wird, während sich die Grünen vor allem in den Ländern und auch Sie, Frau Ministerpräsidentin, bisher rigoros gegen eine solche Anhebung gestellt haben.
Ihre Aussage Frau Ministerpräsidentin, mit welcher Sie Ende Dezember in der Bild-Zeitung zitiert wurden, hat mich angesichts Ihres sozialdemokratischen Hintergrundes doch verwundert. Mit Ihrer Erlaubnis Herr Präsident würde ich gerne zitieren: „Malu Dreyers Regierung in Rheinland-Pfalz sieht in der Blockade sogar „einen wichtigen Beitrag für mehr Gerechtigkeit“. So lasse sich die „ungleiche Verteilung von Vermögen“ korrigieren. Zitat Ende. Wenn es um Vermögen von Superreichen ginge hätte ich ja noch Verständnis für Ihre Aussage. Hier geht es aber um das Familienhaus des normalen Bürgers, ja auch des Arbeiters der sein Leben lang sein Haus mühsam bei der Bank abgezahlt hat, damit seine Kinder es einmal besser haben! Bei den Freibeträgen geht es auch um soziale Gerechtigkeit und Teilhabe der Bevölkerung an Wohlstand und Sicherheit Frau Ministerpräsidentin!
Wer das Problem hingegen erkannt hat, ohne es allerdings zu lösen, ist Bundesfinanzminister Christian Lindner. Der fordert bereits seit Anfang Dezember eine Anhebung der Freibeträge, wobei eine Initiative zur Erhöhung der Freibeträge vorzugsweise aus den Ländern kommen sollte, da den Ländern auch die Einnahmen aus dieser Steuer zustehen. Daher würde er einen entsprechenden Vorstoß, ich zitiere aus einer Pressemitteilung der FDP, sehr „begrüßen und unterstützen“. Entsprechendes hatte etwa auch die FDP im baden-württembergischen Landtag beantragt, war damit allerdings gescheitert. Auch der Münchener SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter forderte in einem BR-Interview die Anhebung der Freibeträge, da er fürchtet, ich zitiere, „dass wir genau durch den Prozess des Erbens, Vererbens bezahlbare Wohnungen verlieren“.
Der Bitte der Bundesregierung nach einer Initiative aus den Ländern wollen wir mit diesem Entschließungsantrag gerne nachkommen und unserer Landesregierung das passende Instrument in die Hand legen. So können Sie Ihren Kollegen in Berlin den notwendigen Impuls geben um die Freibeträge dem neuen Preisniveau sowie dem geänderten Faktor anzupassen. Denn unser aller Ziel sollte der Erhalt von Wohneigentum in privater Hand, der Schutz des Eigentums und bezahlbarer Wohnraum für unsere Bürger sein.
Es gilt das gesprochene Wort.