25. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid zu „Monitoring außereuropäischer Direktinvestitionen in Rheinland-Pfalz“ (Antrag der AfD-Fraktion)

Ich stand dem Verkauf wertvollen Know-Hows und vor allem unserer kritischen Infrastruktur schon immer kritisch gegenüber. Nehme man das Beispiel des Flughafen Hahn, verkauft an einen chinesischen Investor, nun ein Sorgenkind der Landespolitik. Auch im Bereich Energie sehen wir, wie uns eine Abhängigkeit von ausländischen, staatsgelenkten Firmen, die zudem über Infrastruktur in Deutschland verfügen, in die Enge treibt.

Daher ist es mir sehr Recht, dass die EU bereits im März 2019 per Verordnung den Mitgliedsstaaten ein sogenannten FDI-Screening, also „Foreign Direct Investments“-Screening oder auch Überwachung ausländischer Direktinvestitionen, vorgeschrieben hat. Dieses Screening wurde in Deutschland 2020 und 2021 mit einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beziehungsweise mit der Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung umgesetzt.

Ein kurzer Exkurs: Wenn ein außereuropäischer Investor Anteile an einem deutschen Unternehmen erwerben möchte, wird dies branchenabhängig ab einem bestimmten Anteil der Stimmrechte meldepflichtig. Im Normalfall greift diese Meldepflicht bei 25 Prozent der Stimmanteile, bei sensiblen Branchen wie etwa kritischer Infrastruktur, Rüstungsindustrie oder IT-Sicherheit bereits bei zehn Prozent, und in vielen technologisch relevanten Bereichen bei zwanzig Prozent. Wenn bestimmte Meldeschwellen durch Nachkäufe von Anteilen überschritten werden, dann muss dies nachgemeldet werden und kann ebenfalls ein Eingreifen nach sich ziehen.

Dies sieht wie folgt aus: Wird eine Meldeschwelle überschritten, kann das Bundeswirtschaftsministerium die sektorenübergreifende Investitionskontrolle zur Anwendung bringen. Es eröffnet initiativ ein Verfahren und prüft, ob ein Erwerb durch einen außereuropäischen Investor voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat führt. Wenn es zu diesem Schluss kommt, kann es die Beteiligung an Bedingungen knüpfen oder sogar untersagen, alle vorher getätigten Rechtsgeschäfte sind damit ungültig.

Wie man dem ersten Bericht der EU-Kommission über das FDI-Screening aus 2021 entnehmen kann, erzielt dieses Verfahren Ergebnisse. Entsprechende Mechanismen sind mittlerweile in den meisten EU-Staaten implementiert, inklusive Deutschland. Wie die Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums besagen, stammten 2021 37 der insgesamt 306 außereuropäischen Investoren, deren Erwerb von Stimmanteilen an einem deutschen Unternehmen meldepflichtig war, aus China. Es liegen also durchaus Zahlen vor, nur eben naturgemäß dort, wo auch die entsprechende Kompetenz liegt.

Ich sehe nicht die Notwendigkeit, Doppelstrukturen aufzubauen, die einerseits kostenintensive Verwaltungsarbeit nach sich ziehen und andererseits das Investieren in den Wirtschaftsstandort Deutschland komplizierter und damit unattraktiver machen. Und, nebenbei bemerkt, der Löwenanteil der Direktinvestitionen stammt aus den USA und Großbritannien. Geld, welches hier vor Ort Arbeitsplätze und Steuereinnahmen schafft.

Meine Damen und Herren, dass gerade Sie von der AfD hier eine Übererfüllung der europäischen Vorgaben fordern ist bemerkenswert. Denn das, was Sie inhaltlich wollen, tut der Bund bereits. Diesen Antrag lehnt die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion daher ab.

Trotzdem wünsche ich mir natürlich von der Landesregierung, dass, wenn in unserem Land ein ausländisches Investitionsverhalten auffällig erscheint, eine entsprechende Meldung auf dem kurzen Dienstweg den Schreibtisch von Herrn Habeck erreicht und, falls noch nicht geschehen, eine entsprechende Prüfung erfolgt. Ein Debakel wie die Veräußerung des Flughafen Hahn kann sich unser Land nicht leisten.

Es gilt das gesprochene Wort.

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